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Haftungsverteilung bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen. Zahlungsdiensterahmen § 675c BGB, Erstattungsanspruch bei nicht autorisiertem Zahlungsvorgang § 675u BGB, Haftung des Zahlers bei grober Fahrlässigkeit § 675v BGB. Use when eine unautorisierte Abbuchung, ein Phishing-
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Haftungsverteilung bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen. Zahlungsdiensterahmen § 675c BGB, Erstattungsanspruch bei nicht autorisiertem Zahlungsvorgang § 675u BGB, Haftung des Zahlers bei grober Fahrlässigkeit § 675v BGB. Use when eine unautorisierte Abbuchung, ein Phishing-
name: zahlungsdiensthaftung description: "Haftungsverteilung bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen. Zahlungsdiensterahmen § 675c BGB, Erstattungsanspruch bei nicht autorisiertem Zahlungsvorgang § 675u BGB, Haftung des Zahlers bei grober Fahrlässigkeit § 675v BGB. Use when eine unautorisierte Abbuchung, ein Phishing- oder Kartenmissbrauchsfall bewertet und die Haftung zwischen Bank und Kunde verteilt wird." language: de provider_variants: [claude, gemini, openai] test: ./test.md
Bei nicht autorisierten Zahlungen (Phishing, Kartenmissbrauch, Kontomanipulation) stellt sich die Frage, wer den Schaden trägt. Das Gesetz weist das Risiko grundsätzlich dem Zahlungsdienstleister zu (§ 675u BGB) und lässt eine Kundenhaftung nur unter engen Voraussetzungen zu (§ 675v BGB). Dieser Skill prüft die Autorisierung, den Erstattungsanspruch und die Voraussetzungen einer ausnahmsweisen Kundenhaftung.
Der **Researcher** bestätigt §§ 675c ff. BGB über gesetze-im-internet.de und ordnet die Umsetzung der Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) ein; ungesicherte Aktenzeichen werden als `[unverifiziert – prüfen]` markiert. Der **Drafter** prüft zunächst die Autorisierung, dann den Erstattungsanspruch nach § 675u BGB und schließlich die Gegenrechte des Zahlungsdienstleisters nach § 675v BGB. Der **Reviewer** kontrolliert die Beweislastverteilung, die Behandlung der starken Kundenauthentifizierung und stellt sicher, dass keine Tatsachen erfunden wurden.
[§ 675c BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__675c.html): Auf Zahlungsdienste und den Zahlungsdiensterahmenvertrag sind die §§ 663 ff. BGB sowie die besonderen §§ 675c–676c BGB anwendbar. Klärung von Zahler, Zahlungsempfänger und Zahlungsdienstleister.
[§ 675j BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__675j.html): Ein Zahlungsvorgang ist nur wirksam, wenn der Zahler ihm zugestimmt hat. Fehlt die Zustimmung, liegt ein **nicht autorisierter Zahlungsvorgang** vor. Beweislast: Der Zahlungsdienstleister muss die Autorisierung und die ordnungsgemäße Aufzeichnung nachweisen (§ 675w BGB); die Aufzeichnung allein genügt nicht.
[§ 675u BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__675u.html): Bei einem nicht autorisierten Zahlungsvorgang hat der Zahlungsdienstleister
[§ 675v BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__675v.html): Ausnahmsweise haftet der Zahler:
[§ 675l BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__675l.html): Geheimhaltung der personalisierten Sicherheitsmerkmale (PIN, TAN) und unverzügliche Anzeige bei Verlust/Missbrauch. Maßstab der groben Fahrlässigkeit: Weitergabe von TAN an Dritte trotz Warnhinweisen wiegt schwer; bloßes Phishing-Opfer ohne Sorgfaltsverstoß haftet nicht.
ZAHLUNGSDIENST-HAFTUNG — <Mandat> — <Datum>
I. Anwendungsbereich § 675c BGB [Zahlungsdienst ✓]
II. Autorisierung § 675j BGB [autorisiert / nicht autorisiert]
Beweislast § 675w BGB: [Bank / erfüllt?]
III. Erstattungsanspruch § 675u BGB
Anspruch dem Grunde nach: [✓ / 🔴]
Frist (Ende Folge-Geschäftstag): <…>
IV. Kundenhaftung § 675v BGB
Verlust/Diebstahl bis 50 EUR: [N/A / einsAI skills for German legal practice and EU compliance. 66 plugins, 291 skills: general law, Fachanwaltschaften, high-volume practice areas, EU frameworks (KI-VO, NIS2, KRITIS, DORA, CSRD, Data Act, BFSG, MiCAR) and VDuG collective redress. Claude, Gemini, GPT. Statutes linked to primary sources; case law marked verified or [unverifiziert].
Repo: borghei/AI-Skills-German-Law
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