agrar-grundstuecksverk…
Prüfung der Genehmigungspflicht eines Verkaufs landwirtschaftlicher Flächen nach GrdstVG, der Versagungsgründe nach § 9 GrdstVG, des siedlungsrechtlichen…
Gestaltung und AGB-Kontrolle des Arbeitsvertrages – Anwendung der §§ 305–310 BGB im Arbeitsrecht mit der Besonderheit des § 310 Abs. 4 S. 2 BGB, Transparenzgebot § 307 Abs. 1 S. 2 BGB und Verbot der geltungserhaltenden Reduktion, zweistufige Ausschlussfrist mit der zwingenden
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Gestaltung und AGB-Kontrolle des Arbeitsvertrages – Anwendung der §§ 305–310 BGB im Arbeitsrecht mit der Besonderheit des § 310 Abs. 4 S. 2 BGB, Transparenzgebot § 307 Abs. 1 S. 2 BGB und Verbot der geltungserhaltenden Reduktion, zweistufige Ausschlussfrist mit der zwingenden
name: arbeitsvertrag-gestaltung description: "Gestaltung und AGB-Kontrolle des Arbeitsvertrages – Anwendung der §§ 305–310 BGB im Arbeitsrecht mit der Besonderheit des § 310 Abs. 4 S. 2 BGB, Transparenzgebot § 307 Abs. 1 S. 2 BGB und Verbot der geltungserhaltenden Reduktion, zweistufige Ausschlussfrist mit der zwingenden Ausnahme für den Mindestlohn (§ 3 MiLoG) und weitere unabdingbare Ansprüche, Widerrufs- und Freiwilligkeitsvorbehalte, Vertragsstrafe, Nachweispflichten § 2 NachwG in der Fassung seit 01.08.2022 samt Bußgeld § 4 NachwG, Verhältnis von Textform (Nachweis) und Schriftform (§ 623 BGB, § 14 Abs. 4 TzBfG). Use when ein Arbeitsvertrag oder ein Vertragsmuster entworfen, überarbeitet oder auf Unwirksamkeit einzelner Klauseln geprüft wird." language: de agents: researcher: ../../agents/researcher.md drafter: ../../agents/drafter.md reviewer: ../../agents/reviewer.md provider_variants: [claude, gemini, openai] test: ./test.md
Arbeitsverträge sind Allgemeine Geschäftsbedingungen. Seit der Schuldrechtsreform unterliegen sie der Inhaltskontrolle der §§ 305 ff. BGB — mit der für den Verwender unangenehmsten aller Rechtsfolgen: Eine unwirksame Klausel wird **nicht** auf das zulässige Maß zurückgeführt, sondern ersatzlos gestrichen. Dieser Skill entwirft Klauseln, die diese Kontrolle überstehen, und prüft bestehende Verträge auf die Klauseln, die es typischerweise nicht tun.
1. **Researcher** ([`../../agents/researcher.md`](../../agents/researcher.md)) liefert §§ 305–310 BGB, NachwG, MiLoG mit URL sowie die BAG-Linien zu Ausschlussfristen und Widerrufsvorbehalten. 2. **Drafter** ([`../../agents/drafter.md`](../../agents/drafter.md)) formuliert die Klauseln und die Nachweis-Checkliste. 3. **Reviewer** ([`../../agents/reviewer.md`](../../agents/reviewer.md)) prüft Transparenz, Unabdingbarkeitsgrenzen und Formerfordernisse.
Der Arbeitnehmer ist **Verbraucher** im Sinne des § 13 BGB; Arbeitsverträge sind Verbraucherverträge. Daraus folgt:
| Maßstab | Norm | Wirkung | |---|---|---| | Überraschende Klausel | § 305c Abs. 1 BGB | Wird nicht Vertragsbestandteil (z. B. Wettbewerbsverbot unter „Sonstiges") | | Unklarheitenregel | § 305c Abs. 2 BGB | Zweifel gehen zulasten des Verwenders | | Transparenzgebot | [§ 307 Abs. 1 S. 2 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__307.html) | Unklare Klausel ist **allein deshalb** unwirksam |
**Verbot der geltungserhaltenden Reduktion:** Eine zu weit gefasste Klausel wird nicht auf das zulässige Maß gestutzt, sondern fällt vollständig weg; an ihre Stelle tritt das dispositive Gesetzesrecht (§ 306 Abs. 2 BGB). Ein **Blue-Pencil-Test** rettet nur, was sprachlich und inhaltlich abtrennbar ist. **Salvatorische Klauseln** helfen im AGB-Recht nicht.
Zulässig ist eine **zweistufige** Ausschlussfrist:
Grenzen, die jede Stufe einhalten muss:
1. **Mindestdauer je Stufe: drei Monate.** Kürzere Fristen benachteiligen unangemessen (§ 307 Abs. 1 S. 1 BGB) — st. Rspr. des BAG zur Mindestlänge arbeitsvertraglicher Ausschlussfristen `[unverifiziert – prüfen]`. 2. **Form der ersten Stufe:** Für nach dem 30.09.2016 geschlossene Verträge darf **keine strengere Form als Textform** verlangt werden ([§ 309 Nr. 13 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__309.html)). Eine Klausel, die „Schriftform" fordert, ist insgesamt unwirksam. 3. **Mindestlohn-Ausnahme:** Der Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn ist nach [§ 3 MiLoG](https://www.gesetze-im-internet.de/milog/__3.html) unabdingbar; eine Ausschlussfrist, die ihn nicht ausdrücklich ausnimmt, ist nach der Rechtsprechung **intransparent und damit insgesamt unwirksam** — nicht etwa nur bezogen auf den Mindestlohn `[unverifiziert – prüfen]`. Das ist der häufigste Totalausfall in Altverträgen. 4. Weitere Ansprüche, die **nicht** erfasst werden dürfen: Haftung für Vorsatz ([§ 202 Abs. 1 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__202.html)), Ansprüche aus vorsätzlicher unerlaubter Handlu
AI skills for German legal practice and EU compliance. 66 plugins, 291 skills: general law, Fachanwaltschaften, high-volume practice areas, EU frameworks (KI-VO, NIS2, KRITIS, DORA, CSRD, Data Act, BFSG, MiCAR) and VDuG collective redress. Claude, Gemini, GPT. Statutes linked to primary sources; case law marked verified or [unverifiziert].
Repo: borghei/AI-Skills-German-Law
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