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Entwurf einer BAG-konformen Abmahnung im Arbeitsrecht – konkrete Schilderung der Pflichtverletzung, klare Verhaltenserwartung, ausdrückliche Sanktionsandrohung. Use when AG eine verhaltensbedingte Sanktion vor einer Kündigung dokumentieren muss oder AN die Wirksamkeit einer
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Entwurf einer BAG-konformen Abmahnung im Arbeitsrecht – konkrete Schilderung der Pflichtverletzung, klare Verhaltenserwartung, ausdrückliche Sanktionsandrohung. Use when AG eine verhaltensbedingte Sanktion vor einer Kündigung dokumentieren muss oder AN die Wirksamkeit einer
name: abmahnung description: "Entwurf einer BAG-konformen Abmahnung im Arbeitsrecht – konkrete Schilderung der Pflichtverletzung, klare Verhaltenserwartung, ausdrückliche Sanktionsandrohung. Use when AG eine verhaltensbedingte Sanktion vor einer Kündigung dokumentieren muss oder AN die Wirksamkeit einer empfangenen Abmahnung prüft." language: de agents: researcher: ../../agents/researcher.md drafter: ../../agents/drafter.md reviewer: ../../agents/reviewer.md provider_variants: - claude - gemini - openai test: ./test.md
Die Abmahnung ist Voraussetzung jeder verhaltensbedingten Kündigung (außer bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen). Wirksam ist sie nur, wenn sie **drei Funktionen** erfüllt: konkrete Schilderung (Rügefunktion), eindeutige Verhaltenserwartung (Hinweisfunktion), Sanktionsandrohung (Warnfunktion). Dieser Skill stellt das sicher.
Researcher liefert Statute und BAG-Rechtsprechung zu Abmahnungsbestandteilen. Drafter erstellt den Abmahnungstext + interne Notiz für die Personalakte. Reviewer prüft Bestimmtheit, Verhältnismäßigkeit, Aufbewahrungsfristen.
| Funktion | Inhalt | |---|---| | **Rüge** | Konkrete Schilderung des Fehlverhaltens (Datum, Uhrzeit, beobachtete Tatsachen) | | **Hinweis** | Klare Beschreibung des erwarteten Verhaltens | | **Warnung** | Ausdrückliche Androhung arbeitsrechtlicher Konsequenzen einschließlich Kündigung |
Maßstab: BAG, Urt. v. 19.11.2015 – 2 AZR 217/15, NZA 2016, 540 `[unverifiziert – prüfen]`.
Eine Abmahnung muss **angemessen** und **erforderlich** sein. Bagatellverstöße → Ermahnung. Mehrfache Wiederholung → Abmahnung. Schwerwiegende Pflichtverletzung → ggf. ohne Abmahnung Kündigung möglich (vgl. BAG „Emmely", Urt. v. 10.06.2010 – 2 AZR 541/09, NZA 2010, 1227 `[unverifiziert – prüfen]`).
Schriftform empfohlen, gesetzlich aber nicht zwingend. Mündliche Abmahnung wirksam, in der Praxis wegen Beweislast unhaltbar.
Abmahnung in der Personalakte. **Tilgungsanspruch** nach Zeitablauf, wenn das gerügte Verhalten nicht wiederholt wurde — Faustregel: 2–3 Jahre, einzelfallabhängig.
Belegstelle: ErfK / Linck, § 1 KSchG Rn. 200 ff. zur Tilgung.
Gegendarstellung des AN nach [§ 83 BetrVG](https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__83.html) (Personalakteneinsicht). Stellungnahme zur Akte nehmen, **nicht** Abmahnung daraufhin verschärfen.
Verbindlich: [`../../references/zitierweise.md`](../../references/zitierweise.md).
1. BAG, Urt. v. 19.11.2015 – 2 AZR 217/15, NZA 2016, 540 (Bestimmtheit) 2. BAG, Urt. v. 10.06.2010 – 2 AZR 541/09, NZA 2010, 1227 („Emmely", Interessenabwägung) 3. BAG, Urt. v. 18.11.1986 – 7 AZR 674/84, NZA 1987, 418 (Tilgung)
ABMAHNUNG
<AG-Briefkopf>
An <AN Name + Position>
<Datum>
Sehr geehrte(r) <…>,
I. Sachverhalt
Am <Datum>, ca. <Uhrzeit>, in <Ort> wurde Folgendes beobachtet:
<konkrete Schilderung — Tatsachen, nicht Wertungen>
II. Pflichtverletzung
Hiermit haben Sie gegen Ihre Pflicht aus
<Norm/Vertrag/Personalhandbuch> verstoßen.
III. Verhaltenserwartung
Wir erwarten von Ihnen, dass Sie zukünftig <…>.
IV. Sanktionsandrohung
Sollten Sie sich erneut pflichtwidrig verhalten, müssen Sie mit
arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen, die bis zur Kündigung
des Arbeitsverhältnisses reichen können.
V. Ihr Recht zur Stellungnahme
Sie können nach § 83 BetrVG eine Gegendarstellung zur Personalakte
nehmen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
<…>
[Interne Notiz für die Personalakte:
- Zeugen: <…>
- Frühere Abmahnungen: <…>
- Tilgungsfrist Erinnerung: <Datum + 2-3 Jahre>
]AI skills for German legal practice and EU compliance. 66 plugins, 291 skills: general law, Fachanwaltschaften, high-volume practice areas, EU frameworks (KI-VO, NIS2, KRITIS, DORA, CSRD, Data Act, BFSG, MiCAR) and VDuG collective redress. Claude, Gemini, GPT. Statutes linked to primary sources; case law marked verified or [unverifiziert].
Repo: borghei/AI-Skills-German-Law
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