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/verguetungsvereinbarung

Gestaltung und Prüfung anwaltlicher Vergütungsvereinbarungen – Form- und Belehrungserfordernisse § 3a RVG (Textform, Bezeichnung als Vergütungsvereinbarung, deutliche Absetzung, Verbot der Aufnahme in die Vollmacht, Hinweis auf die begrenzte Kostenerstattung), Erfolgshonorar §

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How it fires

How this skill gets triggered: by you, by Claude, or both.

  • Fires itselfAuto-invocation. Claude auto-loads it when your prompt matches the work.Auto-invocation is when the right skill fires by itself at the right moment, driven by a FLOW.md router and a hook, instead of you invoking it by name. It is the difference between a skill being installed and a skill actually getting used.Read the full definition →
  • You can call itInvoke it directly when you want it.
  • Slash command/verguetungsvereinbarung

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The summary Claude sees to decide when to auto-load this skill.

Gestaltung und Prüfung anwaltlicher Vergütungsvereinbarungen – Form- und Belehrungserfordernisse § 3a RVG (Textform, Bezeichnung als Vergütungsvereinbarung, deutliche Absetzung, Verbot der Aufnahme in die Vollmacht, Hinweis auf die begrenzte Kostenerstattung), Erfolgshonorar §

SKILL.md

verguetungsvereinbarung.SKILL.md
name: verguetungsvereinbarung
description: "Gestaltung und Prüfung anwaltlicher Vergütungsvereinbarungen – Form- und Belehrungserfordernisse § 3a RVG (Textform, Bezeichnung als Vergütungsvereinbarung, deutliche Absetzung, Verbot der Aufnahme in die Vollmacht, Hinweis auf die begrenzte Kostenerstattung), Erfolgshonorar § 4a RVG mit der Wertgrenze für Geldforderungen und der außergerichtlichen Inkassodienstleistung, Zeithonorar, Unterschreitung der gesetzlichen Gebühren § 4 RVG und § 49b Abs. 1 BRAO, Folgen des Formmangels § 4b RVG, Herabsetzung unangemessen hoher Vergütung § 3a Abs. 3 RVG sowie Abrechnung und Fälligkeit §§ 8, 10 RVG. Use when eine Honorarvereinbarung entworfen, eine bestehende auf Wirksamkeit geprüft oder ein Honoraranspruch gegen den Einwand des Formmangels verteidigt wird."
language: de
agents:
  researcher: ../../agents/researcher.md
  drafter: ../../agents/drafter.md
  reviewer: ../../agents/reviewer.md
provider_variants: [claude, gemini, openai]
test: ./test.md

/kostenrecht-rvg:verguetungsvereinbarung

Zweck

Die Vergütungsvereinbarung ist ein Formalakt mit harter Sanktion: Verfehlt sie die Anforderungen des § 3a Abs. 1 RVG, kann der Anwalt nach § 4b RVG **keine höhere als die gesetzliche Vergütung** fordern — unabhängig davon, wie viel Arbeit tatsächlich angefallen ist und ob der Mandant die Vereinbarung verstanden hat. Dieser Skill entwirft die Vereinbarung, prüft eine bestehende auf jeden einzelnen Formpunkt und ordnet Zeithonorar, Pauschale und Erfolgshonorar den zulässigen Gestaltungen zu.

Eingaben

  • Mandatsgegenstand und voraussichtlicher Gegenstandswert (für den Vergleich mit der gesetzlichen Vergütung)
  • Gewünschtes Modell: Zeithonorar, Pauschalhonorar, Gebührenmultiplikator, Erfolgshonorar, Mischform
  • Gerichtliches oder außergerichtliches Mandat (entscheidend für § 4 RVG und § 49b Abs. 1 BRAO)
  • Ist der Mandant Verbraucher? (AGB-Kontrolle §§ 305 ff. BGB, Widerrufsrecht bei Fernabsatz)
  • Bei Erfolgshonorar: Höhe der Geldforderung, außergerichtliche Inkassodienstleistung, wirtschaftliche Situation des Auftraggebers
  • Bereits erbrachte Leistungen und geleistete Zahlungen
  • Bei Prüfung einer bestehenden Vereinbarung: Originaldokument, Vollmacht, Auftragserteilung als getrennte Urkunden?

Sub-Agent-Architektur

Der **Researcher** ([`../../agents/researcher.md`](../../agents/researcher.md)) belegt die Formanforderungen aus §§ 3a, 4, 4a RVG und § 49b BRAO und ermittelt die gesetzliche Vergleichsvergütung. Der **Drafter** ([`../../agents/drafter.md`](../../agents/drafter.md)) entwirft die Vereinbarung mit allen Pflichthinweisen und stellt die Vergleichsrechnung auf. Der **Reviewer** ([`../../agents/reviewer.md`](../../agents/reviewer.md)) arbeitet die Formcheckliste Punkt für Punkt ab und prüft berufsrechtliche Grenzen sowie die AGB-Kontrolle.

Ablauf

1. Formanforderungen der Vergütungsvereinbarung ([§ 3a Abs. 1 RVG](https://www.gesetze-im-internet.de/rvg/__3a.html))

Vier kumulative Anforderungen, jede für sich Wirksamkeitsvoraussetzung:

1. **Textform** ([§ 126b BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__126b.html)) — Schriftform ist nicht erforderlich, E-Mail genügt; mündliche Absprachen genügen nie. 2. **Bezeichnung** als „Vergütungsvereinbarung" oder in vergleichbarer Weise. „Mandatsbedingungen" oder „Honorarhinweis" erfüllen das nicht zuverlässig. 3. **Deutliche Absetzung** von anderen Vereinbarungen mit Ausnahme der Auftragserteilung; die Vereinbarung darf **nicht in der Vollmacht enthalten** sein. 4. **Hinweis**, dass die gegnerische Partei, ein Verfahrensbeteiligter oder die Staatskasse im Falle der Kostenerstattung regelmäßig **nicht mehr als die gesetzliche Vergütung** erstatten muss.

Für die Gebührenvereinbarung bei Beratung nach [§ 34 RVG](https://www.gesetze-im-internet.de/rvg/__34.html) gelten die Sätze 1 und 2 nicht (§ 3a Abs. 1 S. 4 RVG) — die reine Beratungsvergütung ist formfrei vereinbar, was in der Praxis regelmäßig verkannt wird.

2. Folgen des Formmangels ([§ 4b RVG](https://www.gesetze-im-internet.de/rvg/__4b.html))

Aus einer Vereinbarung, die der Form des § 3a Abs. 1 S. 1 und 2 RVG oder den Anforderungen des § 4a Abs. 1 und 3 Nr. 1 bis 3 RVG nicht entspricht, kann der Rechtsanwalt **keine höhere als die gesetzliche Vergütung** fordern. Die Vereinbarung ist also nicht insgesamt nichtig — sie wird auf die gesetzliche Vergütung gekappt. Bereits geleistete Zahlungen sind nach Bereicherungsrecht rückabzuwickeln, soweit sie die gesetzliche Vergütung übersteigen.

Praktische Konsequenz: Der Formmangel ist der erste Einwand jedes Mandanten im Honorarprozess. Die Vereinbarung ist deshalb so zu gestalten, dass jeder der vier Punkte des § 3a Abs. 1 RVG **äußerlich erkennbar** erfüllt ist.

3. Herabsetzung unangemessen hoher Vergütung ([§ 3a Abs. 3 RVG](https://www.gesetze-im-internet.de/rvg/__3a.html))

Auch die formwirksame Vereinbarung ist nicht unangreifbar: Eine unangemessen hohe Vergütung kann im Rechtsstreit auf den angemessenen Betrag herabgesetzt werden; vor der Herabsetzung ist ein **Gutachten des Vorstands der Rechtsanwaltskammer** einzuholen. Berufsrechtlich flankiert dies [§ 49b Abs. 1 BRAO](https://www.gesetze-im-internet.de/brao/__49b.html). Zeithonorare mit sehr hohen Stundensätzen oder ohne jede Obergrenze sind hier der typische Angriffspunkt.

4. Zeithonorar und Pauschalhonorar

Das **Zeithonorar** ist die praktisch häufigste Gestaltung. Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit hängen an der Dokumentation: Der Anwalt trägt die Darlegungs- und Beweislast für die aufgewandte Zeit; eine Abrechnung ohne nachvollziehbare Tätigkeitsbeschreibung je Zeiteinheit ist im Honorarprozess regelmäßig nicht schlüssig `[unverifiziert – prüfen]`. Zu regeln sind daher: Stundensatz je Bearbeiterebene, Abrechnungstakt, Reisezeiten, Auslagen, Zwischenabrechnung und Vorschüsse ([§ 9 RVG](https://www.gesetze-im-internet.de/rvg/__9.html)).

Das **Pauschalhonorar** setzt eine präzise Leistungsbeschreibung voraus; ohne sie

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