agrar-grundstuecksverk…
Prüfung der Genehmigungspflicht eines Verkaufs landwirtschaftlicher Flächen nach GrdstVG, der Versagungsgründe nach § 9 GrdstVG, des siedlungsrechtlichen…
Gestaltung und Prüfung anwaltlicher Vergütungsvereinbarungen – Form- und Belehrungserfordernisse § 3a RVG (Textform, Bezeichnung als Vergütungsvereinbarung, deutliche Absetzung, Verbot der Aufnahme in die Vollmacht, Hinweis auf die begrenzte Kostenerstattung), Erfolgshonorar §
$ npx -y skills add borghei/AI-Skills-German-Law --skill verguetungsvereinbarung --agent claude-codeHow it fires
How this skill gets triggered: by you, by Claude, or both.
/verguetungsvereinbarungContext preview
The summary Claude sees to decide when to auto-load this skill.
Gestaltung und Prüfung anwaltlicher Vergütungsvereinbarungen – Form- und Belehrungserfordernisse § 3a RVG (Textform, Bezeichnung als Vergütungsvereinbarung, deutliche Absetzung, Verbot der Aufnahme in die Vollmacht, Hinweis auf die begrenzte Kostenerstattung), Erfolgshonorar §
name: verguetungsvereinbarung description: "Gestaltung und Prüfung anwaltlicher Vergütungsvereinbarungen – Form- und Belehrungserfordernisse § 3a RVG (Textform, Bezeichnung als Vergütungsvereinbarung, deutliche Absetzung, Verbot der Aufnahme in die Vollmacht, Hinweis auf die begrenzte Kostenerstattung), Erfolgshonorar § 4a RVG mit der Wertgrenze für Geldforderungen und der außergerichtlichen Inkassodienstleistung, Zeithonorar, Unterschreitung der gesetzlichen Gebühren § 4 RVG und § 49b Abs. 1 BRAO, Folgen des Formmangels § 4b RVG, Herabsetzung unangemessen hoher Vergütung § 3a Abs. 3 RVG sowie Abrechnung und Fälligkeit §§ 8, 10 RVG. Use when eine Honorarvereinbarung entworfen, eine bestehende auf Wirksamkeit geprüft oder ein Honoraranspruch gegen den Einwand des Formmangels verteidigt wird." language: de agents: researcher: ../../agents/researcher.md drafter: ../../agents/drafter.md reviewer: ../../agents/reviewer.md provider_variants: [claude, gemini, openai] test: ./test.md
Die Vergütungsvereinbarung ist ein Formalakt mit harter Sanktion: Verfehlt sie die Anforderungen des § 3a Abs. 1 RVG, kann der Anwalt nach § 4b RVG **keine höhere als die gesetzliche Vergütung** fordern — unabhängig davon, wie viel Arbeit tatsächlich angefallen ist und ob der Mandant die Vereinbarung verstanden hat. Dieser Skill entwirft die Vereinbarung, prüft eine bestehende auf jeden einzelnen Formpunkt und ordnet Zeithonorar, Pauschale und Erfolgshonorar den zulässigen Gestaltungen zu.
Der **Researcher** ([`../../agents/researcher.md`](../../agents/researcher.md)) belegt die Formanforderungen aus §§ 3a, 4, 4a RVG und § 49b BRAO und ermittelt die gesetzliche Vergleichsvergütung. Der **Drafter** ([`../../agents/drafter.md`](../../agents/drafter.md)) entwirft die Vereinbarung mit allen Pflichthinweisen und stellt die Vergleichsrechnung auf. Der **Reviewer** ([`../../agents/reviewer.md`](../../agents/reviewer.md)) arbeitet die Formcheckliste Punkt für Punkt ab und prüft berufsrechtliche Grenzen sowie die AGB-Kontrolle.
Vier kumulative Anforderungen, jede für sich Wirksamkeitsvoraussetzung:
1. **Textform** ([§ 126b BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__126b.html)) — Schriftform ist nicht erforderlich, E-Mail genügt; mündliche Absprachen genügen nie. 2. **Bezeichnung** als „Vergütungsvereinbarung" oder in vergleichbarer Weise. „Mandatsbedingungen" oder „Honorarhinweis" erfüllen das nicht zuverlässig. 3. **Deutliche Absetzung** von anderen Vereinbarungen mit Ausnahme der Auftragserteilung; die Vereinbarung darf **nicht in der Vollmacht enthalten** sein. 4. **Hinweis**, dass die gegnerische Partei, ein Verfahrensbeteiligter oder die Staatskasse im Falle der Kostenerstattung regelmäßig **nicht mehr als die gesetzliche Vergütung** erstatten muss.
Für die Gebührenvereinbarung bei Beratung nach [§ 34 RVG](https://www.gesetze-im-internet.de/rvg/__34.html) gelten die Sätze 1 und 2 nicht (§ 3a Abs. 1 S. 4 RVG) — die reine Beratungsvergütung ist formfrei vereinbar, was in der Praxis regelmäßig verkannt wird.
Aus einer Vereinbarung, die der Form des § 3a Abs. 1 S. 1 und 2 RVG oder den Anforderungen des § 4a Abs. 1 und 3 Nr. 1 bis 3 RVG nicht entspricht, kann der Rechtsanwalt **keine höhere als die gesetzliche Vergütung** fordern. Die Vereinbarung ist also nicht insgesamt nichtig — sie wird auf die gesetzliche Vergütung gekappt. Bereits geleistete Zahlungen sind nach Bereicherungsrecht rückabzuwickeln, soweit sie die gesetzliche Vergütung übersteigen.
Praktische Konsequenz: Der Formmangel ist der erste Einwand jedes Mandanten im Honorarprozess. Die Vereinbarung ist deshalb so zu gestalten, dass jeder der vier Punkte des § 3a Abs. 1 RVG **äußerlich erkennbar** erfüllt ist.
Auch die formwirksame Vereinbarung ist nicht unangreifbar: Eine unangemessen hohe Vergütung kann im Rechtsstreit auf den angemessenen Betrag herabgesetzt werden; vor der Herabsetzung ist ein **Gutachten des Vorstands der Rechtsanwaltskammer** einzuholen. Berufsrechtlich flankiert dies [§ 49b Abs. 1 BRAO](https://www.gesetze-im-internet.de/brao/__49b.html). Zeithonorare mit sehr hohen Stundensätzen oder ohne jede Obergrenze sind hier der typische Angriffspunkt.
Das **Zeithonorar** ist die praktisch häufigste Gestaltung. Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit hängen an der Dokumentation: Der Anwalt trägt die Darlegungs- und Beweislast für die aufgewandte Zeit; eine Abrechnung ohne nachvollziehbare Tätigkeitsbeschreibung je Zeiteinheit ist im Honorarprozess regelmäßig nicht schlüssig `[unverifiziert – prüfen]`. Zu regeln sind daher: Stundensatz je Bearbeiterebene, Abrechnungstakt, Reisezeiten, Auslagen, Zwischenabrechnung und Vorschüsse ([§ 9 RVG](https://www.gesetze-im-internet.de/rvg/__9.html)).
Das **Pauschalhonorar** setzt eine präzise Leistungsbeschreibung voraus; ohne sie
AI skills for German legal practice and EU compliance. 66 plugins, 291 skills: general law, Fachanwaltschaften, high-volume practice areas, EU frameworks (KI-VO, NIS2, KRITIS, DORA, CSRD, Data Act, BFSG, MiCAR) and VDuG collective redress. Claude, Gemini, GPT. Statutes linked to primary sources; case law marked verified or [unverifiziert].
Repo: borghei/AI-Skills-German-Law
Prüfung der Genehmigungspflicht eines Verkaufs landwirtschaftlicher Flächen nach GrdstVG, der Versagungsgründe nach § 9 GrdstVG, des siedlungsrechtlichen…
Begleitung und Verteidigung des Sammelantrags GAP 2023–2027 – Direktzahlungen (Einkommensgrundstützung, Umverteilung, Junglandwirteprämie, gekoppelte…
Prüfung und Durchsetzung von Auseinandersetzungsansprüchen ehemaliger LPG-Mitglieder bzw. ihrer Erben gegen die LPG-Nachfolgegesellschaft nach §§ 44 ff. LwAnpG…
Entwurf einer BAG-konformen Abmahnung im Arbeitsrecht – konkrete Schilderung der Pflichtverletzung, klare Verhaltenserwartung, ausdrückliche…
Entschädigung und Schadensersatz wegen Benachteiligung nach § 15 AGG – Benachteiligungsverbot §§ 1, 3, 7 AGG, Rechtfertigung §§ 8–10 AGG, Indizienbeweis und…
Gestaltung und AGB-Kontrolle des Arbeitsvertrages – Anwendung der §§ 305–310 BGB im Arbeitsrecht mit der Besonderheit des § 310 Abs. 4 S. 2 BGB,…