agrar-grundstuecksverk…
Prüfung der Genehmigungspflicht eines Verkaufs landwirtschaftlicher Flächen nach GrdstVG, der Versagungsgründe nach § 9 GrdstVG, des siedlungsrechtlichen…
Prüfung von Software-Lizenz- und Nutzungs-AGB: Einräumung von Nutzungsrechten (§ 31 UrhG), zustimmungsbedürftige Handlungen und Erschöpfungsgrundsatz bei Gebrauchtsoftware (§ 69c UrhG, UsedSoft), AGB-Inhaltskontrolle von Weitergabe- und Audit-Klauseln (§§ 305, 307 BGB). Use when
$ npx -y skills add borghei/AI-Skills-German-Law --skill softwarelizenz-agb --agent claude-codeHow it fires
How this skill gets triggered: by you, by Claude, or both.
/softwarelizenz-agbContext preview
The summary Claude sees to decide when to auto-load this skill.
Prüfung von Software-Lizenz- und Nutzungs-AGB: Einräumung von Nutzungsrechten (§ 31 UrhG), zustimmungsbedürftige Handlungen und Erschöpfungsgrundsatz bei Gebrauchtsoftware (§ 69c UrhG, UsedSoft), AGB-Inhaltskontrolle von Weitergabe- und Audit-Klauseln (§§ 305, 307 BGB). Use when
name: softwarelizenz-agb description: "Prüfung von Software-Lizenz- und Nutzungs-AGB: Einräumung von Nutzungsrechten (§ 31 UrhG), zustimmungsbedürftige Handlungen und Erschöpfungsgrundsatz bei Gebrauchtsoftware (§ 69c UrhG, UsedSoft), AGB-Inhaltskontrolle von Weitergabe- und Audit-Klauseln (§§ 305, 307 BGB). Use when Lizenzbedingungen für Software gestaltet oder auf Wirksamkeit geprüft werden." language: de provider_variants: [claude, gemini, openai] test: ./test.md
Software-Lizenzbedingungen verbinden Urheberrecht und AGB-Recht: Sie räumen Nutzungsrechte ein und beschränken sie zugleich durch vorformulierte Klauseln. Dieser Skill prüft die wirksame Einräumung der Nutzungsrechte, die Grenzen des Erschöpfungsgrundsatzes beim Weiterverkauf von Gebrauchtsoftware und die AGB-Festigkeit von Weitergabe-, Audit- und Bindungsklauseln.
Drei Rollen arbeiten zusammen. Ein **Rechteeinräumungs-Agent** prüft zunächst nach § 31 UrhG, welche Nutzungsrechte in welchem Umfang (einfach/ausschließlich, räumlich/zeitlich/inhaltlich) wirksam eingeräumt wurden, denn nur der eingeräumte Umfang bindet. Ein **Erschöpfungs-Agent** beurteilt sodann nach § 69c UrhG und der UsedSoft-Rechtsprechung, ob das Verbreitungsrecht erschöpft und der Weiterverkauf zulässig ist. Ein **AGB-Agent** kontrolliert schließlich die einschränkenden Klauseln (Weitergabe-, Aufspaltungs-, Audit-Klausel) an §§ 305, 307 BGB. Übergeben werden nur Befunde; Grundlage bleibt der konkrete Lizenztext und der Erwerbsvorgang.
Nach § 31 UrhG kann der Urheber einfache oder ausschließliche Nutzungsrechte einräumen und sie räumlich, zeitlich und inhaltlich beschränken. Unklare Reichweite ist nach der Zweckübertragungslehre (§ 31 Abs. 5 UrhG) im Zweifel eng zugunsten des Urhebers auszulegen. Für Computerprogramme gelten ergänzend die §§ 69a ff. UrhG.
Nach § 69c Nr. 3 S. 2 UrhG erschöpft sich das Verbreitungsrecht an einer Programmkopie, die mit Zustimmung des Rechtsinhabers im Gebiet der EU im Wege der Veräußerung in Verkehr gebracht wurde. Der EuGH hat klargestellt, dass dies auch für per **Download** veräußerte Kopien gilt, wenn der Ersterwerb gegen Entgelt auf unbegrenzte Zeit erfolgt (EuGH, Urt. v. 03.07.2012 – C-128/11 — UsedSoft, [dejure.org](https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=EuGH&Datum=2012-07-03&Aktenzeichen=C-128/11); nachfolgend BGH, Urt. v. 17.07.2013 – I ZR 129/08 — UsedSoft II, [dejure.org](https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=2013-07-17&Aktenzeichen=I%20ZR%20129/08)). Voraussetzung der zulässigen Weiterveräußerung ist, dass der Ersterwerber seine eigene Kopie unbrauchbar macht; eine Aufspaltung von Volumenlizenzen ist unzulässig.
Vorformulierte Lizenzbedingungen sind AGB (§ 305 BGB). An § 307 BGB scheitern insbesondere:
SOFTWARELIZENZ-AGB-PRÜFUNG — <Produkt/Lizenz> — <Datum>
I. Nutzungsrechte (§ 31 UrhG) [Umfang / Zweckübertragung — eng?]
II. Lizenzmodell [Kauf/Dauer / Miete/Abo]
III. Erschöpfung (§ 69c UrhG) [eingetreten? EU-Erstverkauf, Entgelt, unbefristet]
Weiterverkauf zulässig: [✓ / ❌ — Begründung, UsedSoft]
IV. AGB-Kontrolle (§§ 305, 307 BGB)
Weitergabeklausel: [✓ / ❌ unwirksam]
Audit-/Nachlizenzklausel: [✓ / ⚠️ / ❌]
Empfehlung: <…>AI skills for German legal practice and EU compliance. 66 plugins, 291 skills: general law, Fachanwaltschaften, high-volume practice areas, EU frameworks (KI-VO, NIS2, KRITIS, DORA, CSRD, Data Act, BFSG, MiCAR) and VDuG collective redress. Claude, Gemini, GPT. Statutes linked to primary sources; case law marked verified or [unverifiziert].
Repo: borghei/AI-Skills-German-Law
Prüfung der Genehmigungspflicht eines Verkaufs landwirtschaftlicher Flächen nach GrdstVG, der Versagungsgründe nach § 9 GrdstVG, des siedlungsrechtlichen…
Begleitung und Verteidigung des Sammelantrags GAP 2023–2027 – Direktzahlungen (Einkommensgrundstützung, Umverteilung, Junglandwirteprämie, gekoppelte…
Prüfung und Durchsetzung von Auseinandersetzungsansprüchen ehemaliger LPG-Mitglieder bzw. ihrer Erben gegen die LPG-Nachfolgegesellschaft nach §§ 44 ff. LwAnpG…
Entwurf einer BAG-konformen Abmahnung im Arbeitsrecht – konkrete Schilderung der Pflichtverletzung, klare Verhaltenserwartung, ausdrückliche…
Entschädigung und Schadensersatz wegen Benachteiligung nach § 15 AGG – Benachteiligungsverbot §§ 1, 3, 7 AGG, Rechtfertigung §§ 8–10 AGG, Indizienbeweis und…
Gestaltung und AGB-Kontrolle des Arbeitsvertrages – Anwendung der §§ 305–310 BGB im Arbeitsrecht mit der Besonderheit des § 310 Abs. 4 S. 2 BGB,…