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Prüfung von Verträgen über die Erstellung von Individualsoftware als Werkvertrag (§ 631 BGB): Beschaffenheit (§ 633 BGB), Abnahme (§ 640 BGB), Mängelrechte (§ 634 BGB), Lasten-/Pflichtenheft und agile Entwicklung (Scrum). Use when ein Vertrag über die Programmierung
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Prüfung von Verträgen über die Erstellung von Individualsoftware als Werkvertrag (§ 631 BGB): Beschaffenheit (§ 633 BGB), Abnahme (§ 640 BGB), Mängelrechte (§ 634 BGB), Lasten-/Pflichtenheft und agile Entwicklung (Scrum). Use when ein Vertrag über die Programmierung
name: softwareerstellung-werkvertrag description: "Prüfung von Verträgen über die Erstellung von Individualsoftware als Werkvertrag (§ 631 BGB): Beschaffenheit (§ 633 BGB), Abnahme (§ 640 BGB), Mängelrechte (§ 634 BGB), Lasten-/Pflichtenheft und agile Entwicklung (Scrum). Use when ein Vertrag über die Programmierung individueller Software gestaltet oder gestritten wird." language: de provider_variants: [claude, gemini, openai] test: ./test.md
Die Erstellung von Individualsoftware ist regelmäßig Werkvertrag: Geschuldet ist ein Erfolg — die funktionsfähige, vereinbarte Software —, nicht bloßes Tätigwerden. Dieser Skill bestimmt das Pflichtenprogramm, prüft Abnahme und Mängelrechte und ordnet agile Vorgehensmodelle (Scrum) rechtlich ein. Ziel ist es, Vergütungs-, Abnahme- und Gewährleistungsrisiken früh sichtbar zu machen.
Die Bearbeitung folgt drei nacheinander tätigen Rollen. Ein **Leistungssoll-Agent** rekonstruiert aus Lastenheft, Pflichtenheft und Backlog die geschuldete Beschaffenheit nach § 633 BGB — der wichtigste Schritt, weil ohne klares Soll kein Mangel feststellbar ist. Ein **Abnahme-Agent** prüft, ob, wann und in welcher Form abgenommen wurde, da die Abnahme nach § 640 BGB Verjährung, Beweislast und Vergütungsfälligkeit auslöst. Ein **Gewährleistungs-Agent** ordnet schließlich die Mängelrechte des § 634 BGB zu und bewertet die Erfolgsaussichten. Bei agilen Projekten ergänzt ein Querschnittsblick, wie sich iterative Anforderungsänderungen auf das Leistungssoll auswirken. Übergeben werden nur strukturierte Befunde; Grundlage bleibt die Vertragsdokumentation.
Individualsoftware-Erstellung ist Werkvertrag nach § 631 BGB. Die geschuldete Beschaffenheit ergibt sich nach § 633 BGB vorrangig aus der Vereinbarung. Maßgebliches Dokument ist das **Pflichtenheft** (Umsetzungssicht des Auftragnehmers) auf Grundlage des **Lastenhefts** (Anforderungssicht des Auftraggebers). Fehlt eine Beschaffenheitsvereinbarung, gilt die Eignung zur gewöhnlichen bzw. vertraglich vorausgesetzten Verwendung.
Auch **agile Entwicklung** nach **Scrum** bleibt im Kern werkvertraglich, wenn ein funktionsfähiges Ergebnis geschuldet ist; das Leistungssoll wird hier iterativ über Product Backlog und Sprint-Abnahmen konkretisiert. Wird hingegen nur die Bereitstellung von Entwicklerkapazität (Time & Material) geschuldet, kann ein Dienstvertrag vorliegen. Zu regeln sind Definition of Done, Umgang mit Change Requests und Teilabnahmen je Sprint/Inkrement.
Die **Abnahme** nach § 640 BGB ist die körperliche Entgegennahme verbunden mit der Billigung als im Wesentlichen vertragsgemäß. Sie bewirkt: Fälligkeit der Vergütung, Übergang der Beweislast für Mängel auf den Auftraggeber, Beginn der Verjährung und Verlust von Rechten wegen bekannter, nicht vorbehaltener Mängel. Eine fiktive Abnahme nach § 640 Abs. 2 BGB kann eintreten, wenn der Auftraggeber das Werk trotz Aufforderung nicht binnen angemessener Frist abnimmt, ohne einen Mangel zu benennen.
Bei Mängeln stehen dem Auftraggeber die Rechte aus § 634 BGB zu: Nacherfüllung (§ 635 BGB), Selbstvornahme, Rücktritt oder Minderung sowie Schadensersatz. Vorrangig ist regelmäßig die Nacherfüllung mit Fristsetzung. Eine formularmäßige Verkürzung der Mängelrechte ist an §§ 307 ff. BGB zu messen.
SOFTWAREERSTELLUNG — WERKVERTRAGSPRÜFUNG — <Projekt> — <Datum>
I. Vertragstyp [Werkvertrag § 631 BGB / Dienstvertrag]
Vorgehensmodell: [klassisch / agil — Scrum]
II. Leistungssoll (§ 633 BGB) [Lastenheft + Pflichtenheft vorhanden? ✓/❌]
III. Abnahme (§ 640 BGB) [erfolgt / verweigert / fiktiv]
Folgen (Vergütung, Beweislast): <…>
IV. Mängelrechte (§ 634 BGB) [Nacherfüllung / Rücktritt / Minderung / SE]
Fristsetzung erfolgt: [✓ / ❌]
V. Vergütung / Change Requests [Festpreis / T&M — Mehrvergütung geregelt?]
Empfehlung: <…>AI skills for German legal practice and EU compliance. 66 plugins, 291 skills: general law, Fachanwaltschaften, high-volume practice areas, EU frameworks (KI-VO, NIS2, KRITIS, DORA, CSRD, Data Act, BFSG, MiCAR) and VDuG collective redress. Claude, Gemini, GPT. Statutes linked to primary sources; case law marked verified or [unverifiziert].
Repo: borghei/AI-Skills-German-Law
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