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Schutz hinweisgebender Personen vor Benachteiligung nach §§ 33, 36, 37 HinSchG – Verbot von Repressalien, Beweislastumkehr nach § 36 Abs. 2 HinSchG, Schadensersatzanspruch des Hinweisgebers, Voraussetzungen des Schutzes. Use when ein Hinweisgeber nach einer Meldung eine
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Schutz hinweisgebender Personen vor Benachteiligung nach §§ 33, 36, 37 HinSchG – Verbot von Repressalien, Beweislastumkehr nach § 36 Abs. 2 HinSchG, Schadensersatzanspruch des Hinweisgebers, Voraussetzungen des Schutzes. Use when ein Hinweisgeber nach einer Meldung eine
name: repressalienschutz description: "Schutz hinweisgebender Personen vor Benachteiligung nach §§ 33, 36, 37 HinSchG – Verbot von Repressalien, Beweislastumkehr nach § 36 Abs. 2 HinSchG, Schadensersatzanspruch des Hinweisgebers, Voraussetzungen des Schutzes. Use when ein Hinweisgeber nach einer Meldung eine berufliche Benachteiligung erleidet oder ein Arbeitgeber eine Personalmaßnahme gegen einen Hinweisgeber auf Repressalienrisiko prüfen lässt." language: de provider_variants: [claude, gemini, openai] test: ./test.md
Der materielle Kern des HinSchG ist das **Repressalienverbot**: Wer eine geschützte Meldung abgibt, darf dafür keine berufliche Benachteiligung erleiden. Die **Beweislastumkehr** verschiebt das Prozessrisiko auf den Arbeitgeber — erleidet der Hinweisgeber nach der Meldung einen Nachteil, wird die Repressalie vermutet. Dieses Skill prüft die Schutzvoraussetzungen, die Beweislage und den Schadensersatzanspruch.
Drei gedankliche Rollen arbeiten zusammen. Ein **Voraussetzungs-Agent** prüft, ob eine geschützte Meldung nach § 33 HinSchG vorliegt (zulässiger Meldeweg, hinreichender Grund, sachlicher Anwendungsbereich). Ein **Beweis-Agent** ordnet die erlittene Maßnahme als mögliche Repressalie ein und wendet die Beweislastumkehr nach § 36 Abs. 2 HinSchG an. Ein **Anspruchs-Agent** beziffert den Schadensersatz nach § 37 HinSchG und prüft flankierende arbeitsrechtliche Ansprüche. Der Voraussetzungs-Agent ist vorgeschaltet: Ohne geschützte Meldung greifen weder Beweislastumkehr noch Schadensersatz.
REPRESSALIENSCHUTZ — PRÜFPROTOKOLL — <Mandant> — <Datum> I. Geschützte Meldung § 33 Weg: [intern § 17 / extern § 28 / Offenlegung § 32] II. Hinreichender Grund § 33 Abs. 1 Nr. 3 [gutgläubig / zweifelhaft / fehlend] III. Maßnahme [Kündigung / Versetzung / Abmahnung / …] IV. Zeitlicher Zusammenhang Meldung: <Datum> Maßnahme: <Datum> V. Repressalienverbot § 36 Abs.1 [einschlägig / nicht einschlägig] VI. Beweislastumkehr § 36 Abs.2 Vermutung greift: [✓/✗] Gegenbeweis AG: <…> VII. Schadensersatz § 37 Position: <Verdienstausfall / immateriell / …> VIII. Flankierende Ansprüche [Kündigungsschutzklage / Weiterbeschäftigung] Hinweis: Bei vorsätzlich falscher Meldung droht Gegenanspruch nach § 38 HinSchG.
AI skills for German legal practice and EU compliance. 66 plugins, 291 skills: general law, Fachanwaltschaften, high-volume practice areas, EU frameworks (KI-VO, NIS2, KRITIS, DORA, CSRD, Data Act, BFSG, MiCAR) and VDuG collective redress. Claude, Gemini, GPT. Statutes linked to primary sources; case law marked verified or [unverifiziert].
Repo: borghei/AI-Skills-German-Law
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