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Abgrenzung erlaubter Rechtsdienstleistungen Nicht-Anwälte nach RDG – Anwaltsmonopol §§ 1, 3 RDG, Nebenleistung § 5 RDG (Schwerpunkt-Test), Inkassodienstleistung § 10 RDG (registrierte Personen), Behörden § 6, Verbraucherzentralen § 8; Folge unerlaubter RDL: § 134 BGB-Nichtigkeit
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Abgrenzung erlaubter Rechtsdienstleistungen Nicht-Anwälte nach RDG – Anwaltsmonopol §§ 1, 3 RDG, Nebenleistung § 5 RDG (Schwerpunkt-Test), Inkassodienstleistung § 10 RDG (registrierte Personen), Behörden § 6, Verbraucherzentralen § 8; Folge unerlaubter RDL: § 134 BGB-Nichtigkeit
name: rdg-abgrenzung description: "Abgrenzung erlaubter Rechtsdienstleistungen Nicht-Anwälte nach RDG – Anwaltsmonopol §§ 1, 3 RDG, Nebenleistung § 5 RDG (Schwerpunkt-Test), Inkassodienstleistung § 10 RDG (registrierte Personen), Behörden § 6, Verbraucherzentralen § 8; Folge unerlaubter RDL: § 134 BGB-Nichtigkeit und § 3a UWG-Rechtsbruch. Use when ein Legal-Tech-Startup, eine Inkasso-Plattform oder ein Nicht-Anwalt-Berater die RDG-Grenze prüfen muss, oder ein Anwalt einen Wettbewerber wegen unerlaubter Rechtsdienstleistung abmahnen will." language: de agents: researcher: ../../agents/researcher.md drafter: ../../agents/drafter.md reviewer: ../../agents/reviewer.md provider_variants: - claude - gemini - openai test: ./test.md
Der Skill ordnet ein Geschäftsmodell entlang des RDG ein: Liegt überhaupt eine Rechtsdienstleistung iSd § 2 RDG vor? Greift das Anwaltsmonopol (§ 3 RDG), oder rechtfertigt sich die Tätigkeit als Nebenleistung (§ 5 RDG), Inkassodienstleistung (§ 10 RDG) oder durch einen anderen Erlaubnistatbestand? Er erfasst die für Legal-Tech-Plattformen einschlägige BGH-Linie (wenigermiete.de, financialright/lexfox, weitere Inkasso-Erweiterung) und ordnet die zivil-/wettbewerbsrechtlichen Folgen unerlaubter RDL ein.
Researcher liefert RDG-Statute, BGH-Linie zu Inkasso-Reichweite (wenigermiete.de, financialright/lexfox, smartlaw `[unverifiziert]`), BVerfG-Linie (Tarifkollektion, Bestimmtheit), Standardkommentare (Deckenbrock/Henssler, Krenzler) sowie OLG-Rspr. zu § 5 RDG-Nebenleistung. Drafter prüft schrittweise § 2 → § 3 → Erlaubnistatbestände → Folgen unerlaubter RDL. Reviewer kontrolliert den Schwerpunkt-Test bei § 5 RDG, die Registrierung bei § 10 RDG und die parallelen Folgen § 134 BGB und § 3a UWG.
Eine Rechtsdienstleistung ist nach § 2 Abs. 1 RDG **jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert**. Drei Tatbestandsmerkmale:
1. **Konkrete Angelegenheit** — kein bloßes Allgemein-Informationsangebot 2. **Fremde Angelegenheit** — nicht Selbstvertretung 3. **Rechtliche Prüfung des Einzelfalls** — Subsumtions- oder Beurteilungsleistung, nicht reine Schema-Anwendung
§ 2 Abs. 2 RDG ergänzt: **Inkassodienstleistung** ist die Einziehung fremder oder zum Zweck der Einziehung abgetretener Forderungen, wenn die Forderungseinziehung als eigenständiges Geschäft betrieben wird.
§ 2 Abs. 3 RDG **Negativabgrenzung** — keine RDL sind u. a. allgemeine Aufklärung, die wissenschaftliche Erörterung, Mediation ohne rechtliche Regelungsvorschläge.
Außergerichtliche RDL ist nur zulässig, soweit sie durch das RDG oder andere Gesetze erlaubt ist. Anwälte sind durch §§ 1, 3 BRAO umfassend erlaubt (Anwaltsmonopol).
Erlaubt ist die RDL als Nebenleistung zu einer Haupttätigkeit, wenn sie
Klassische Beispiele: Steuerberater bei steuerlicher Mandatsführung; Versicherungsmakler bei Schadenregulierung; Architekten bei Bauverträgen. **Schwerpunkt-Test** (h.M.): Macht die rechtliche Beratung den Kern des Auftrags aus oder ist sie tatsächlich nur dienend? Bei Zweifeln → unerlaubte RDL.
Wer Inkassodienstleistungen (§ 2 Abs. 2 RDG) erbringt, muss sich im **Rechtsdienstleistungsregister** registrieren lassen (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 RDG); persönliche und sachliche Eignung sind nachzuweisen.
**BGH-Linie Legal-Tech** (`[unverifiziert – prüfen in juris]`):
AI skills for German legal practice and EU compliance. 66 plugins, 291 skills: general law, Fachanwaltschaften, high-volume practice areas, EU frameworks (KI-VO, NIS2, KRITIS, DORA, CSRD, Data Act, BFSG, MiCAR) and VDuG collective redress. Claude, Gemini, GPT. Statutes linked to primary sources; case law marked verified or [unverifiziert].
Repo: borghei/AI-Skills-German-Law
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