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Prüfung der Verantwortlichkeit von Diensteanbietern für fremde/nutzergenerierte Inhalte: beschränkte Verantwortlichkeit (§ 7 DDG i. V. m. Art. 4–8 DSA), Hosting (Art. 6 DSA), keine allgemeine Überwachungspflicht (Art. 8 DSA), Sperranspruch (§ 8 DDG), Auskunft (§ 10 DDG),
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Prüfung der Verantwortlichkeit von Diensteanbietern für fremde/nutzergenerierte Inhalte: beschränkte Verantwortlichkeit (§ 7 DDG i. V. m. Art. 4–8 DSA), Hosting (Art. 6 DSA), keine allgemeine Überwachungspflicht (Art. 8 DSA), Sperranspruch (§ 8 DDG), Auskunft (§ 10 DDG),
name: providerhaftung description: "Prüfung der Verantwortlichkeit von Diensteanbietern für fremde/nutzergenerierte Inhalte: beschränkte Verantwortlichkeit (§ 7 DDG i. V. m. Art. 4–8 DSA), Hosting (Art. 6 DSA), keine allgemeine Überwachungspflicht (Art. 8 DSA), Sperranspruch (§ 8 DDG), Auskunft (§ 10 DDG), Störerhaftung und Notice-and-Takedown. Use when die Haftung eines Host- oder Access-Providers für Drittinhalte zu beurteilen ist." language: de provider_variants: [claude, gemini, openai] test: ./test.md
Seit dem 14.05.2024 hat das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) das TMG abgelöst; die materiellen Haftungsprivilegien für Diensteanbieter ergeben sich nun aus dem unmittelbar geltenden Digital Services Act (DSA, VO (EU) 2022/2065), auf den § 7 DDG verweist. Dieser Skill ordnet einen Anbieter der richtigen Kategorie zu, prüft, ob das Haftungsprivileg greift, und bestimmt verbleibende Unterlassungs-, Sperr- und Auskunftspflichten für fremde, nutzergenerierte Inhalte.
Die Prüfung verteilt sich auf drei Rollen. Ein **Einordnungs-Agent** bestimmt die Diensteanbieter-Kategorie nach Art. 4–6 DSA, denn nur danach richtet sich das einschlägige Privileg; verwechselt man Access- und Host-Provider, kippt das gesamte Ergebnis. Ein **Privilegierungs-Agent** prüft sodann, ob die Voraussetzungen des Privilegs (insbesondere fehlende Kenntnis nach Art. 6 DSA) noch vorliegen oder durch eine Meldung entfallen sind. Ein **Pflichten-Agent** ermittelt schließlich die trotz Privileg bestehenden Pflichten — Sperrung nach § 8 DDG, Auskunft nach § 10 DDG, Unterlassung aus Störerhaftung — und die Grenze der fehlenden allgemeinen Überwachungspflicht (Art. 8 DSA). Übergeben werden nur Befunde; Basis ist der konkrete Sachverhalt, kein angenommener Standardfall.
§ 7 DDG erklärt die Art. 4 bis 8 DSA für alle Diensteanbieter anwendbar, unabhängig von Entgelt. Für **eigene** Inhalte haftet der Anbieter dagegen uneingeschränkt nach den allgemeinen Gesetzen.
Anbieter trifft keine allgemeine Pflicht, die übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder aktiv nach rechtswidrigen Tätigkeiten zu forschen (Art. 8 DSA). Spezifische Prüfpflichten nach konkretem Hinweis bleiben hiervon unberührt.
Auch bei greifendem Haftungsprivileg kann der Anbieter als mittelbarer Verletzer auf **Unterlassung** in Anspruch genommen werden (Störerhaftung), wenn er zumutbare Prüfpflichten verletzt; § 8 DDG normiert hierzu — beschränkt auf die Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums — einen Anspruch auf Sperrung gegen den Access-Provider. § 10 DDG regelt das Auskunftsverlangen der nach Landesrecht zuständigen Behörde. Das Privileg schließt Schadensersatz aus, nicht aber den in die Zukunft gerichteten Beseitigungs-/Unterlassungsanspruch.
Der DSA gilt als Verordnung unmittelbar; das DDG flankiert ihn (Durchsetzung, Koordinierungsstelle bei der Bundesnetzagentur, Bußgeld). Für sehr große Plattformen (VLOPs) treten zusätzliche Sorgfaltspflichten hinzu.
PROVIDERHAFTUNG — <Anbieter / Inhalt> — <Datum>
I. Inhalt [eigener / fremder, nutzergenerierter Inhalt]
II. Kategorie [Access (Art. 4) / Caching (Art. 5) / Host (Art. 6)]
III. Haftungsprivileg (§ 7 DDG) [greift / entfallen — Grund]
Kenntnis seit: <Datum / Meldung>
IV. Notice-and-Takedown [rechtzeitig / verspätet]
V. Überwachungspflicht (Art. 8 DSA) [keine allgemeine — spezifische Prüfpflicht?]
VI. Sekundäransprüche [Störerhaftung/Sperrung § 8 DDG / Auskunft § 10 DDG]
Ergebnis (Schadensersatz / Unterlassung): <…>AI skills for German legal practice and EU compliance. 66 plugins, 291 skills: general law, Fachanwaltschaften, high-volume practice areas, EU frameworks (KI-VO, NIS2, KRITIS, DORA, CSRD, Data Act, BFSG, MiCAR) and VDuG collective redress. Claude, Gemini, GPT. Statutes linked to primary sources; case law marked verified or [unverifiziert].
Repo: borghei/AI-Skills-German-Law
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