agrar-grundstuecksverk…
Prüfung der Genehmigungspflicht eines Verkaufs landwirtschaftlicher Flächen nach GrdstVG, der Versagungsgründe nach § 9 GrdstVG, des siedlungsrechtlichen…
Ableitung und Priorisierung angemessener Präventionsmaßnahmen (§ 6 LkSG) und Abhilfemaßnahmen (§ 7 LkSG) im eigenen Geschäftsbereich und bei unmittelbaren Zulieferern, ausgehend von der Risikoanalyse (§ 5 LkSG) und dem Angemessenheitsmaßstab (§ 3 LkSG). Use when nach einer
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Ableitung und Priorisierung angemessener Präventionsmaßnahmen (§ 6 LkSG) und Abhilfemaßnahmen (§ 7 LkSG) im eigenen Geschäftsbereich und bei unmittelbaren Zulieferern, ausgehend von der Risikoanalyse (§ 5 LkSG) und dem Angemessenheitsmaßstab (§ 3 LkSG). Use when nach einer
name: praeventions-abhilfemassnahmen description: "Ableitung und Priorisierung angemessener Präventionsmaßnahmen (§ 6 LkSG) und Abhilfemaßnahmen (§ 7 LkSG) im eigenen Geschäftsbereich und bei unmittelbaren Zulieferern, ausgehend von der Risikoanalyse (§ 5 LkSG) und dem Angemessenheitsmaßstab (§ 3 LkSG). Use when nach einer Risikoanalyse konkrete Präventions- oder Abhilfemaßnahmen festzulegen oder ein eingetretener Verstoß abzustellen ist." language: de provider_variants: [claude, gemini, openai] test: ./test.md
Nach der Risikoanalyse verlangt das LkSG **Handeln**: angemessene **Präventionsmaßnahmen** (**§ 6 LkSG**) zur Verhinderung von Risiken und **Abhilfemaßnahmen** (**§ 7 LkSG**) bei bereits eingetretenen oder unmittelbar bevorstehenden Verletzungen. Maßstab ist stets die **Angemessenheit** (**§ 3 LkSG**). Diese Skill leitet aus den priorisierten Risiken die richtigen Maßnahmen ab, ordnet sie der zutreffenden Stufe (eigener Geschäftsbereich / unmittelbarer Zulieferer) zu und dokumentiert ihre Wirksamkeit.
> **⚠️ Aktualität (Stand 2026-07) — §§ 6, 7 LkSG gelten unverändert fort:** Das **BAFA** hat die Prüfung von Unternehmensberichten nach **§§ 12, 13 LkSG mit Wirkung zum 03.09.2025 vollständig eingestellt**; der Einreichungszugang **ist geschlossen**. Grundlage ist ein **Kabinettsbeschluss vom 03.09.2025 nebst Weisung an das BAFA**, mit der die Bundesregierung nach eigener Formulierung „der Gesetzesnovelle vorgreift". > > **Wichtige Abgrenzung:** Es handelt sich um eine **exekutive Weisung, nicht um eine Gesetzesaufhebung**. Die §§ 12, 13 LkSG stehen formal weiter im Gesetz; sie werden lediglich nicht mehr vollzogen und können mangels Einreichungsweg auch nicht erfüllt werden. Die geplante Novelle war zum Stand 07/2026 **nicht als verkündetes Gesetz nachweisbar** — Inkrafttretensstand `[unverifiziert - prüfen]`. > > **Für diese Skill entscheidend:** **Präventions- und Abhilfemaßnahmen nach §§ 6, 7 LkSG bestehen unverändert fort** — ebenso Risikoanalyse (§ 5), Beschwerdeverfahren (§ 8), interne **Dokumentation (§ 10)** sowie die behördliche **Kontrolle und Anordnungsbefugnis (§§ 14, 15)**. Der Wegfall der Berichtseinreichung entlastet **nicht** von der Handlungspflicht; er verlagert den Nachweis lediglich vollständig in die interne Dokumentation, die das BAFA im Kontrollverfahren anfordern kann. Ordnungswidrigkeiten sollen künftig auf besonders schwere Verstöße konzentriert werden — die Abhilfeverstöße nach § 24 Abs. 1 Nr. 6, Nr. 7 lit. a LkSG gehören gerade dazu. > > **CSDDD-Ausblick:** Nach **Omnibus I** (Änderungs-RL (EU) 2026/470, in Kraft 18.03.2026) liegt die CSDDD-Schwelle bei **> 5.000 Beschäftigten UND > 1,5 Mrd. EUR Nettoumsatz**; Umsetzungsfrist **26.07.2028**, materielle Pflichten ab **26.07.2029**. Die alte Phasierung (6.000 / 900 Mio. EUR, 2027/2028) ist überholt. Für die meisten LkSG-pflichtigen Mandanten bedeutet das: **keine** CSDDD-Betroffenheit — die Maßnahmenarchitektur ist auf das LkSG auszurichten, nicht vorsorglich auf die CSDDD hochzuskalieren. Ein Mapping auf **Art. 8–11 CSDDD** lohnt nur bei positiver Schwellenprüfung `[unverifiziert - prüfen]`.
Ein **Strategie-Agent** überführt die priorisierten Risiken in die **Grundsatzerklärung** und leitet die menschenrechts- und umweltbezogenen Erwartungen an Beschäftigte und Zulieferer ab. Ein **Präventions-Agent** entwirft Maßnahmen je Stufe (eigener Geschäftsbereich, unmittelbarer Zulieferer): Beschaffungsstrategie, vertragliche Zusicherungen, Schulungen, risikobasierte Kontrollen. Ein **Abhilfe-Agent** prüft bei eingetretenen Verletzungen den Maßnahmenpfad nach § 7 LkSG und unterscheidet inländischen eigenen Geschäftsbereich (zwingende Beendigung) von Zulieferer-Konstellationen (Minimierungs-/Beendigungskonzept). Ein **Angemessenheits-Agent** wägt jede Maßnahme gegen die Kriterien des § 3 LkSG ab und markiert offene Punkte mit `[unverifiziert - prüfen]`.
Die **Angemessenheit** richtet sich nach: Art und Umfang der Geschäftstätigkeit, Einflussvermögen, typischerweise zu erwartender Schwere und Umkehrbarkeit der Verletzung, Wahrscheinlichkeit und Art des Verursachungsbeitrags.
Beim **unmittelbaren Zulieferer**:
AI skills for German legal practice and EU compliance. 66 plugins, 291 skills: general law, Fachanwaltschaften, high-volume practice areas, EU frameworks (KI-VO, NIS2, KRITIS, DORA, CSRD, Data Act, BFSG, MiCAR) and VDuG collective redress. Claude, Gemini, GPT. Statutes linked to primary sources; case law marked verified or [unverifiziert].
Repo: borghei/AI-Skills-German-Law
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