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/kindesunterhalt

Prüfung und Berechnung des Kindesunterhalts – Verwandtenunterhalt §§ 1601 ff. BGB, gesteigerte Erwerbsobliegenheit und Selbstbehalt § 1603 BGB, Mindestunterhalt § 1612a BGB nach der Düsseldorfer Tabelle, Kindergeldanrechnung § 1612b BGB, Rangfolge und Mangelfall § 1609 BGB, Bar-

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How it fires

How this skill gets triggered: by you, by Claude, or both.

  • Fires itselfAuto-invocation. Claude auto-loads it when your prompt matches the work.Auto-invocation is when the right skill fires by itself at the right moment, driven by a FLOW.md router and a hook, instead of you invoking it by name. It is the difference between a skill being installed and a skill actually getting used.Read the full definition →
  • You can call itInvoke it directly when you want it.
  • Slash command/kindesunterhalt

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The summary Claude sees to decide when to auto-load this skill.

Prüfung und Berechnung des Kindesunterhalts – Verwandtenunterhalt §§ 1601 ff. BGB, gesteigerte Erwerbsobliegenheit und Selbstbehalt § 1603 BGB, Mindestunterhalt § 1612a BGB nach der Düsseldorfer Tabelle, Kindergeldanrechnung § 1612b BGB, Rangfolge und Mangelfall § 1609 BGB, Bar-

SKILL.md

kindesunterhalt.SKILL.md
name: kindesunterhalt
description: "Prüfung und Berechnung des Kindesunterhalts – Verwandtenunterhalt §§ 1601 ff. BGB, gesteigerte Erwerbsobliegenheit und Selbstbehalt § 1603 BGB, Mindestunterhalt § 1612a BGB nach der Düsseldorfer Tabelle, Kindergeldanrechnung § 1612b BGB, Rangfolge und Mangelfall § 1609 BGB, Bar- und Betreuungsunterhalt § 1606 BGB. Use when der Unterhalt für ein minderjähriges oder privilegiertes volljähriges Kind zu berechnen oder zu prüfen ist."
language: de
provider_variants:
  - claude
  - gemini
  - openai
test: ./test.md

/familienrecht:kindesunterhalt

Zweck

Der Kindesunterhalt ist der wirtschaftlich folgenreichste Dauerschuldverhältnis-Streit nach Trennung und Scheidung. Fehler bei der Einstufung in die Düsseldorfer Tabelle, bei der Kindergeldanrechnung oder beim Selbstbehalt summieren sich über Jahre zu vier- bis fünfstelligen Beträgen. Dieser Skill strukturiert die Anspruchsprüfung dem Grunde nach und die Bezifferung der Höhe, einschließlich Mangelfall und Rangfolge.

Eingaben

  • Alter des Kindes (Altersstufe nach § 1612a BGB; minderjährig oder privilegiert volljährig?)
  • Wer betreut, wer ist barunterhaltspflichtig (Residenz- oder Wechselmodell?)
  • Bereinigtes Nettoeinkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils (nach Abzug berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten und berufsbedingter Aufwendungen)
  • Weitere Unterhaltspflichten (andere Kinder, Ehegatte) für Rangfolge und Mangelfall
  • Kindergeldbezug (wer zieht es, in welcher Höhe?)
  • Sonderbedarf / Mehrbedarf (Kita, Krankheit) – gesondert

Sub-Agent-Architektur

Die Prüfung wird in einer Pipeline organisiert. Ein erster Schritt klärt den Anspruch dem Grunde nach (Verwandtschaft, Bedürftigkeit, Bar- vs. Betreuungsanteil). Ein Rechen-Schritt stuft das bereinigte Nettoeinkommen in die Einkommensgruppe und Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle ein, ermittelt den Tabellenbetrag und rechnet das Kindergeld an. Ein Kontroll-Schritt prüft Leistungsfähigkeit, Selbstbehalt sowie – bei mehreren Berechtigten – Rangfolge und Mangelfall. Jeder Schritt benennt seine Norm und markiert jahresabhängige EUR-Werte als prüfbedürftig, bevor der nächste übernimmt.

Ablauf

1. Unterhaltsanspruch dem Grunde nach (§§ 1601, 1602 BGB)

Verwandte in gerader Linie schulden einander Unterhalt ([§ 1601 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1601.html)). Das minderjährige Kind ist unterhaltsberechtigt, weil es seinen Unterhalt nicht aus eigenen Einkünften oder Vermögen bestreiten kann ([§ 1602 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1602.html)). Bei minderjährigen Kindern wird die Bedürftigkeit grundsätzlich vermutet; eigenes Vermögensstamm-Verbrauch wird ihnen anders als Volljährigen nicht zugemutet.

Privilegiert volljährige Kinder (bis 21 Jahre, im Haushalt eines Elternteils, allgemeine Schulausbildung, § 1603 Abs. 2 S. 2 BGB) sind den minderjährigen weitgehend gleichgestellt.

2. Bar- vs. Betreuungsunterhalt (§ 1606 Abs. 3 BGB)

Bei getrenntlebenden Eltern gilt das Residenzmodell: Der betreuende Elternteil erfüllt seine Unterhaltspflicht **in der Regel durch die Pflege und die Erziehung des Kindes** (Betreuungsunterhalt, [§ 1606 Abs. 3 S. 2 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1606.html)). Der andere Elternteil schuldet **Barunterhalt** in Geld. Bar- und Betreuungsunterhalt sind grundsätzlich gleichwertig.

Im echten Wechselmodell (annähernd hälftige Betreuung) haften beide Eltern anteilig nach ihren Einkommensverhältnissen barunterhaltspflichtig – dann gesonderte Quotenberechnung.

3. Mindestunterhalt und Einstufung Düsseldorfer Tabelle (§ 1612a BGB)

Der Mindestunterhalt bemisst sich nach [§ 1612a BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1612a.html) als Prozentsatz des steuerlichen Kinderfreibetrags-Existenzminimums, gestaffelt nach drei Altersstufen:

| Altersstufe | Alter | Prozentsatz des Mindestunterhalts | |---|---|---| | 1. Stufe | bis 5 Jahre (bis Vollendung 6. Lebensjahr) | 87 % | | 2. Stufe | 6–11 Jahre (bis Vollendung 12. Lebensjahr) | 100 % | | 3. Stufe | ab 12 Jahre (ab 13. Lebensjahr) | 117 % |

Die konkreten EUR-Beträge je Altersstufe ergeben sich aus der **Mindestunterhaltsverordnung (MinUhV)** und werden jährlich angepasst `[unverifiziert – aktuelle MinUhV/Tabelle prüfen]`.

Die **Düsseldorfer Tabelle** konkretisiert darüber hinaus die Unterhaltshöhe oberhalb des Mindestunterhalts. Sie ist eine **Leitlinie der Oberlandesgerichte (kein Gesetz)**, keine bindende Rechtsnorm, wird aber bundesweit angewandt. Einstufung:

1. **Einkommensgruppe** nach bereinigtem Nettoeinkommen des Barpflichtigen (Stufe 1 ab Mindestunterhalt, höhere Stufen prozentual aufsteigend). 2. **Altersstufe** des Kindes (siehe Tabelle oben). 3. Ablesen des Tabellen-Zahlbetrags. Die konkreten EUR-Werte der jeweiligen Tabelle sind jahresabhängig `[unverifiziert – jeweils aktuelle Düsseldorfer Tabelle des Stichjahres heranziehen]`.

4. Kindergeldanrechnung (§ 1612b BGB)

Das Kindergeld mindert den Barbedarf des Kindes ([§ 1612b BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1612b.html)):

  • **Halbes Kindergeld** wird angerechnet, wenn ein Elternteil seine Unterhaltspflicht durch Betreuung erfüllt (§ 1606 Abs. 3 S. 2 BGB) – der Regelfall beim minderjährigen Kind im Residenzmodell. Die andere Hälfte verbleibt beim betreuenden Elternteil als Ausgleich für die Betreuungsleistung.
  • **Volles Kindergeld** wird in allen übrigen Fällen angerechnet (z. B. volljähriges Kind).
Zahlbetrag = Tabellenbetrag − (halbes bzw. volles Kindergeld)

Die Kindergeldhöhe ist jahresabhängig `[unverifiziert – aktuellen Kindergeldsatz prüfen]`.

5. Leistungsfähigkeit, gesteigerte Erwerbsobliegenheit, Selbstbehalt (§ 1603 BGB)

Unterhalt schuldet nur, wer leistungsfähig ist, d. h. ohne Gefährdung seines eigenen angemessenen Unterhalts ([§ 1603 Abs. 1 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1603.html)).

Gegenüber **minderjährigen und privilegiert volljährigen Kindern** trifft den Pflichtigen jedoch ei

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