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Prüfung der Genehmigungspflicht eines Verkaufs landwirtschaftlicher Flächen nach GrdstVG, der Versagungsgründe nach § 9 GrdstVG, des siedlungsrechtlichen…
Prüfung und Berechnung des Kindesunterhalts – Verwandtenunterhalt §§ 1601 ff. BGB, gesteigerte Erwerbsobliegenheit und Selbstbehalt § 1603 BGB, Mindestunterhalt § 1612a BGB nach der Düsseldorfer Tabelle, Kindergeldanrechnung § 1612b BGB, Rangfolge und Mangelfall § 1609 BGB, Bar-
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Prüfung und Berechnung des Kindesunterhalts – Verwandtenunterhalt §§ 1601 ff. BGB, gesteigerte Erwerbsobliegenheit und Selbstbehalt § 1603 BGB, Mindestunterhalt § 1612a BGB nach der Düsseldorfer Tabelle, Kindergeldanrechnung § 1612b BGB, Rangfolge und Mangelfall § 1609 BGB, Bar-
name: kindesunterhalt description: "Prüfung und Berechnung des Kindesunterhalts – Verwandtenunterhalt §§ 1601 ff. BGB, gesteigerte Erwerbsobliegenheit und Selbstbehalt § 1603 BGB, Mindestunterhalt § 1612a BGB nach der Düsseldorfer Tabelle, Kindergeldanrechnung § 1612b BGB, Rangfolge und Mangelfall § 1609 BGB, Bar- und Betreuungsunterhalt § 1606 BGB. Use when der Unterhalt für ein minderjähriges oder privilegiertes volljähriges Kind zu berechnen oder zu prüfen ist." language: de provider_variants: - claude - gemini - openai test: ./test.md
Der Kindesunterhalt ist der wirtschaftlich folgenreichste Dauerschuldverhältnis-Streit nach Trennung und Scheidung. Fehler bei der Einstufung in die Düsseldorfer Tabelle, bei der Kindergeldanrechnung oder beim Selbstbehalt summieren sich über Jahre zu vier- bis fünfstelligen Beträgen. Dieser Skill strukturiert die Anspruchsprüfung dem Grunde nach und die Bezifferung der Höhe, einschließlich Mangelfall und Rangfolge.
Die Prüfung wird in einer Pipeline organisiert. Ein erster Schritt klärt den Anspruch dem Grunde nach (Verwandtschaft, Bedürftigkeit, Bar- vs. Betreuungsanteil). Ein Rechen-Schritt stuft das bereinigte Nettoeinkommen in die Einkommensgruppe und Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle ein, ermittelt den Tabellenbetrag und rechnet das Kindergeld an. Ein Kontroll-Schritt prüft Leistungsfähigkeit, Selbstbehalt sowie – bei mehreren Berechtigten – Rangfolge und Mangelfall. Jeder Schritt benennt seine Norm und markiert jahresabhängige EUR-Werte als prüfbedürftig, bevor der nächste übernimmt.
Verwandte in gerader Linie schulden einander Unterhalt ([§ 1601 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1601.html)). Das minderjährige Kind ist unterhaltsberechtigt, weil es seinen Unterhalt nicht aus eigenen Einkünften oder Vermögen bestreiten kann ([§ 1602 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1602.html)). Bei minderjährigen Kindern wird die Bedürftigkeit grundsätzlich vermutet; eigenes Vermögensstamm-Verbrauch wird ihnen anders als Volljährigen nicht zugemutet.
Privilegiert volljährige Kinder (bis 21 Jahre, im Haushalt eines Elternteils, allgemeine Schulausbildung, § 1603 Abs. 2 S. 2 BGB) sind den minderjährigen weitgehend gleichgestellt.
Bei getrenntlebenden Eltern gilt das Residenzmodell: Der betreuende Elternteil erfüllt seine Unterhaltspflicht **in der Regel durch die Pflege und die Erziehung des Kindes** (Betreuungsunterhalt, [§ 1606 Abs. 3 S. 2 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1606.html)). Der andere Elternteil schuldet **Barunterhalt** in Geld. Bar- und Betreuungsunterhalt sind grundsätzlich gleichwertig.
Im echten Wechselmodell (annähernd hälftige Betreuung) haften beide Eltern anteilig nach ihren Einkommensverhältnissen barunterhaltspflichtig – dann gesonderte Quotenberechnung.
Der Mindestunterhalt bemisst sich nach [§ 1612a BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1612a.html) als Prozentsatz des steuerlichen Kinderfreibetrags-Existenzminimums, gestaffelt nach drei Altersstufen:
| Altersstufe | Alter | Prozentsatz des Mindestunterhalts | |---|---|---| | 1. Stufe | bis 5 Jahre (bis Vollendung 6. Lebensjahr) | 87 % | | 2. Stufe | 6–11 Jahre (bis Vollendung 12. Lebensjahr) | 100 % | | 3. Stufe | ab 12 Jahre (ab 13. Lebensjahr) | 117 % |
Die konkreten EUR-Beträge je Altersstufe ergeben sich aus der **Mindestunterhaltsverordnung (MinUhV)** und werden jährlich angepasst `[unverifiziert – aktuelle MinUhV/Tabelle prüfen]`.
Die **Düsseldorfer Tabelle** konkretisiert darüber hinaus die Unterhaltshöhe oberhalb des Mindestunterhalts. Sie ist eine **Leitlinie der Oberlandesgerichte (kein Gesetz)**, keine bindende Rechtsnorm, wird aber bundesweit angewandt. Einstufung:
1. **Einkommensgruppe** nach bereinigtem Nettoeinkommen des Barpflichtigen (Stufe 1 ab Mindestunterhalt, höhere Stufen prozentual aufsteigend). 2. **Altersstufe** des Kindes (siehe Tabelle oben). 3. Ablesen des Tabellen-Zahlbetrags. Die konkreten EUR-Werte der jeweiligen Tabelle sind jahresabhängig `[unverifiziert – jeweils aktuelle Düsseldorfer Tabelle des Stichjahres heranziehen]`.
Das Kindergeld mindert den Barbedarf des Kindes ([§ 1612b BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1612b.html)):
Zahlbetrag = Tabellenbetrag − (halbes bzw. volles Kindergeld)
Die Kindergeldhöhe ist jahresabhängig `[unverifiziert – aktuellen Kindergeldsatz prüfen]`.
Unterhalt schuldet nur, wer leistungsfähig ist, d. h. ohne Gefährdung seines eigenen angemessenen Unterhalts ([§ 1603 Abs. 1 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1603.html)).
Gegenüber **minderjährigen und privilegiert volljährigen Kindern** trifft den Pflichtigen jedoch ei
AI skills for German legal practice and EU compliance. 66 plugins, 291 skills: general law, Fachanwaltschaften, high-volume practice areas, EU frameworks (KI-VO, NIS2, KRITIS, DORA, CSRD, Data Act, BFSG, MiCAR) and VDuG collective redress. Claude, Gemini, GPT. Statutes linked to primary sources; case law marked verified or [unverifiziert].
Repo: borghei/AI-Skills-German-Law
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