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Prüfung der Genehmigungspflicht eines Verkaufs landwirtschaftlicher Flächen nach GrdstVG, der Versagungsgründe nach § 9 GrdstVG, des siedlungsrechtlichen…
Gerichtskosten und Prozesskostenhilfe – Wertgebühr § 34 GKG mit Anlage 2, Verfahrenssätze des Kostenverzeichnisses (KV 1210 mit 3,0 in erster Instanz, Ermäßigung auf 1,0 nach KV 1211 bei Klagerücknahme, Anerkenntnis oder Vergleich, KV 1220 Berufung), Vorschusspflicht § 12 GKG,
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Gerichtskosten und Prozesskostenhilfe – Wertgebühr § 34 GKG mit Anlage 2, Verfahrenssätze des Kostenverzeichnisses (KV 1210 mit 3,0 in erster Instanz, Ermäßigung auf 1,0 nach KV 1211 bei Klagerücknahme, Anerkenntnis oder Vergleich, KV 1220 Berufung), Vorschusspflicht § 12 GKG,
name: gkg-gerichtskosten-pkh description: "Gerichtskosten und Prozesskostenhilfe – Wertgebühr § 34 GKG mit Anlage 2, Verfahrenssätze des Kostenverzeichnisses (KV 1210 mit 3,0 in erster Instanz, Ermäßigung auf 1,0 nach KV 1211 bei Klagerücknahme, Anerkenntnis oder Vergleich, KV 1220 Berufung), Vorschusspflicht § 12 GKG, Streitwertfestsetzung §§ 63, 68 GKG sowie Prozess- und Verfahrenskostenhilfe §§ 114 ff. ZPO mit Erfolgsaussicht und Mutwilligkeit § 114 ZPO, einzusetzendem Einkommen und Vermögen § 115 ZPO, Ratenzahlung, Überprüfungsverfahren § 120a ZPO und Aufhebung § 124 ZPO. Use when die Kostenlast eines Verfahrens vorab zu beziffern oder ein PKH- beziehungsweise VKH-Antrag vorzubereiten und gegen Aufhebungsrisiken zu sichern ist." language: de agents: researcher: ../../agents/researcher.md drafter: ../../agents/drafter.md reviewer: ../../agents/reviewer.md provider_variants: [claude, gemini, openai] test: ./test.md
Vor jeder Klage stehen zwei Fragen, die den Mandanten mehr interessieren als die Rechtslage: Was kostet das Verfahren, und wer trägt das Risiko? Dieser Skill beziffert die Gerichtskosten nach GKG deterministisch, zeigt die Ermäßigungswege bei früher Verfahrensbeendigung und bereitet den PKH- oder VKH-Antrag so vor, dass er weder an der Erfolgsaussicht noch an einer unvollständigen Erklärung scheitert — und dass die Bewilligung die Überprüfung nach § 120a ZPO übersteht.
Der **Researcher** ([`../../agents/researcher.md`](../../agents/researcher.md)) ordnet Verfahren und Gebührentatbestand der richtigen KV-Nummer zu und belegt die PKH-Voraussetzungen aus §§ 114 ff. ZPO. Der **Drafter** ([`../../agents/drafter.md`](../../agents/drafter.md)) erstellt die Kostenprognose und den PKH-Antrag nebst Erklärung. Der **Reviewer** ([`../../agents/reviewer.md`](../../agents/reviewer.md)) prüft Vollständigkeit der Erklärung, Belehrung über § 120a ZPO und die Aufhebungsrisiken nach § 124 ZPO.
Die 1,0-Gebühr ergibt sich aus [Anlage 2 zu § 34 GKG](https://www.gesetze-im-internet.de/gkg_2004/anlage_2.html). Wie im RVG wird auf die **angefangene Wertstufe aufgerundet**; oberhalb der höchsten Stufe gilt ein fester Zuschlag je angefangene 50.000 EUR (§ 34 Abs. 1 S. 3 GKG). Der Streitwert selbst folgt [§ 48 GKG](https://www.gesetze-im-internet.de/gkg_2004/__48.html) i.V.m. §§ 3 ff. ZPO; mehrere Ansprüche werden nach [§ 39 GKG](https://www.gesetze-im-internet.de/gkg_2004/__39.html) zusammengerechnet, höchstens bis 30 Mio. EUR.
| KV-Nr. | Verfahren | Satz | |---|---|---| | 1210 | Bürgerliche Rechtsstreitigkeit erster Instanz | 3,0 | | 1211 | Ermäßigung bei früher Verfahrensbeendigung | 1,0 | | 1220 | Berufung | 4,0 | | 1222 | Ermäßigung im Berufungsverfahren | 1,0 | | 1230 | Revision | 5,0 |
Die **Ermäßigung nach KV 1211** greift, wenn das Verfahren ohne streitiges Urteil endet — insbesondere bei **Klagerücknahme** vor Schluss der mündlichen Verhandlung, bei **Anerkenntnis-, Verzichts- oder Versäumnisurteil** und bei **gerichtlichem Vergleich** über den gesamten Streitgegenstand. Wirtschaftlich bedeutet das eine Reduktion der Gerichtsgebühr auf ein Drittel; sie ist deshalb bei jeder Vergleichsverhandlung als eigener Verhandlungswert einzustellen. Ein Vergleich, der nur einen Teil des Streitgegenstands erfasst, ermäßigt nicht.
In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten soll die Klage **erst nach Zahlung der Verfahrensgebühr zugestellt** werden. Praktische Folge: Die volle 3,0-Gebühr ist vorzuschießen, auch wenn am Ende nach KV 1211 nur 1,0 anfällt; der Überschuss wird erstattet. Kostenschuldner ist nach [§ 22 GKG](https://www.gesetze-im-internet.de/gkg_2004/__22.html) zunächst der Antragsteller, daneben nach [§ 29 GKG](https://www.gesetze-im-internet.de/gkg_2004/__29.html) der Übernahmeschuldner aufgrund der Kostengrundentscheidung. Wird PKH bewilligt, entfällt die Vorschusspflicht ([§ 122 Abs. 1 Nr. 1 ZPO](https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__122.html)).
Das Gericht setzt den Wert zunächst **vorläufig** für die Zuständigkeit und die Gebührenerhebung fest, endgültig nach Erledigung. Gegen die endgültige Festsetzung ist die Beschwerde statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands **200 EUR übersteigt**; Frist: sechs Monate nach Rechtskraft oder anderweitiger Erledigung. Der Rechtsanwalt kann sie nach § 32 Abs. 2 RVG aus eigenem Recht einlegen.
Drei Voraussetzungen, kumulativ:
1. **Bedürftigkeit** — die Partei kann die Kosten nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen. 2. **Hinreichende Aussicht auf Erfolg** — der Standpunkt muss vertretbar erscheinen und die Beweisführung möglich sein. Es findet **keine Vorwegnahme der Beweiswürdigung**
AI skills for German legal practice and EU compliance. 66 plugins, 291 skills: general law, Fachanwaltschaften, high-volume practice areas, EU frameworks (KI-VO, NIS2, KRITIS, DORA, CSRD, Data Act, BFSG, MiCAR) and VDuG collective redress. Claude, Gemini, GPT. Statutes linked to primary sources; case law marked verified or [unverifiziert].
Repo: borghei/AI-Skills-German-Law
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