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Außerordentliche fristlose Kündigung des Mietverhältnisses aus wichtigem Grund – wichtiger Grund und Regelbeispiele § 543 Abs. 2 BGB, Zahlungsverzug § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 BGB, Abmahnung und Fristsetzung § 543 Abs. 3 BGB, ergänzende Wohnraumtatbestände § 569 BGB,
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Außerordentliche fristlose Kündigung des Mietverhältnisses aus wichtigem Grund – wichtiger Grund und Regelbeispiele § 543 Abs. 2 BGB, Zahlungsverzug § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 BGB, Abmahnung und Fristsetzung § 543 Abs. 3 BGB, ergänzende Wohnraumtatbestände § 569 BGB,
name: fristlose-kuendigung-543 description: "Außerordentliche fristlose Kündigung des Mietverhältnisses aus wichtigem Grund – wichtiger Grund und Regelbeispiele § 543 Abs. 2 BGB, Zahlungsverzug § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 BGB, Abmahnung und Fristsetzung § 543 Abs. 3 BGB, ergänzende Wohnraumtatbestände § 569 BGB, Schonfristzahlung § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB, Form und Begründung § 569 Abs. 4, § 568 BGB, Verhältnis zur hilfsweise erklärten ordentlichen Kündigung § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB. Use when ein Vermieter wegen Zahlungsverzugs oder Pflichtverletzung fristlos kündigen will oder ein Mieter eine erhaltene fristlose Kündigung prüft." language: de provider_variants: [claude, gemini, openai] test: ./test.md
Die fristlose Kündigung beendet das Mietverhältnis sofort — und scheitert in der Praxis überwiegend an Formalien: fehlende Abmahnung, falsch gerechneter Rückstand, unvollständige Begründung. Diese Skill prüft den wichtigen Grund nach § 543 BGB, rechnet den Zahlungsrückstand deterministisch nach, klärt die Wirkung einer **Schonfristzahlung** und ordnet die praktisch stets mitzuerklärende **hilfsweise ordentliche Kündigung** ein.
Die Prüfung wird in Prosa von spezialisierten Schritten getragen; einen `agents`-Block trägt diese Skill bewusst nicht (mietrecht-Konvention). Ein **Rückstands-Rechner** ermittelt zuerst rein arithmetisch, welcher Betrag zu welchem Stichtag offen war, und ordnet Zahlungen nach § 366 BGB zu. Ein **Tatbestands-Prüfer** subsumiert unter § 543 Abs. 2 BGB und § 569 BGB. Ein **Abmahnungs-Prüfer** klärt, ob eine Abmahnung erforderlich war und ob sie inhaltlich und im Zugang trägt. Ein **Form-Prüfer** kontrolliert Schriftform, Begründung und Vertretungsnachweis. Ein **Heilungs-Prüfer** bewertet Schonfristzahlung und Aufrechnung sowie die Fortwirkung auf die hilfsweise ordentliche Kündigung. Erst die Zusammenschau ergibt das Beendigungsdatum.
Jede Vertragspartei kann aus **wichtigem Grund** außerordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses **bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung** nicht zugemutet werden kann. Die Abwägung ist stets vorzunehmen — auch beim Vorliegen eines Regelbeispiels.
Zwei alternative Tatbestände:
Maßgeblich ist die **Bruttomiete** einschließlich Vorauszahlungen. Verzug setzt Fälligkeit und Vertretenmüssen voraus; eine Mahnung ist bei kalendermäßig bestimmter Leistungszeit entbehrlich (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Berechtigte **Minderung** (§ 536 BGB) reduziert die geschuldete Miete und damit den Rückstand — hier liegt die häufigste Verteidigungslinie des Mieters.
Besteht der wichtige Grund in der **Verletzung einer Pflicht aus dem Mietvertrag**, ist die Kündigung erst **nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung** zulässig. Ausnahmen (Abs. 3 S. 2): Fristsetzung/Abmahnung offensichtlich erfolglos; sofortige Kündigung aus besonderen Gründen unter Abwägung gerechtfertigt; **Zahlungsverzug nach Abs. 2 Nr. 3** (Nr. 3 — hier ist eine Abmahnung entbehrlich). Die Abmahnung muss das beanstandete Verhalten konkret bezeichnen und die Kündigung in Aussicht stellen; Zugangsnachweis führen.
AI skills for German legal practice and EU compliance. 66 plugins, 291 skills: general law, Fachanwaltschaften, high-volume practice areas, EU frameworks (KI-VO, NIS2, KRITIS, DORA, CSRD, Data Act, BFSG, MiCAR) and VDuG collective redress. Claude, Gemini, GPT. Statutes linked to primary sources; case law marked verified or [unverifiziert].
Repo: borghei/AI-Skills-German-Law
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