agrar-grundstuecksverk…
Prüfung der Genehmigungspflicht eines Verkaufs landwirtschaftlicher Flächen nach GrdstVG, der Versagungsgründe nach § 9 GrdstVG, des siedlungsrechtlichen…
Entgeltberichterstattung und gemeinsame Entgeltbewertung – sieben Berichtsinhalte nach Art. 9 Abs. 1 RL (EU) 2023/970 einschließlich Entgeltgefälle bei ergänzenden und variablen Bestandteilen, Median-Gefälle, Anteil der Beschäftigten mit variablen Bestandteilen, Verteilung über
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Entgeltberichterstattung und gemeinsame Entgeltbewertung – sieben Berichtsinhalte nach Art. 9 Abs. 1 RL (EU) 2023/970 einschließlich Entgeltgefälle bei ergänzenden und variablen Bestandteilen, Median-Gefälle, Anteil der Beschäftigten mit variablen Bestandteilen, Verteilung über
name: entgeltberichterstattung description: "Entgeltberichterstattung und gemeinsame Entgeltbewertung – sieben Berichtsinhalte nach Art. 9 Abs. 1 RL (EU) 2023/970 einschließlich Entgeltgefälle bei ergänzenden und variablen Bestandteilen, Median-Gefälle, Anteil der Beschäftigten mit variablen Bestandteilen, Verteilung über die Entgeltquartile und Gefälle je Arbeitnehmergruppe, gestaffelte Schwellen und Stichtage nach Art. 9 Abs. 2 bis 4 (ab 250 Beschäftigten jährlich ab 07.06.2027, 150 bis 249 dreijährlich ab 07.06.2027, 100 bis 149 dreijährlich ab 07.06.2031), Unterstützung kleinerer Arbeitgeber Art. 11, gemeinsame Entgeltbewertung Art. 10 bei mindestens 5 Prozent ungerechtfertigtem Gefälle in einer Arbeitnehmergruppe ohne Korrektur binnen sechs Monaten sowie das Verhältnis zum Entgeltbericht nach §§ 21, 22 EntgTranspG und zum betrieblichen Prüfverfahren §§ 17 bis 20 EntgTranspG. Use when Berichtspflichten vorzubereiten, Datenmodelle aufzubauen oder eine gemeinsame Entgeltbewertung durchzuführen ist." language: de agents: researcher: ../../agents/researcher.md drafter: ../../agents/drafter.md reviewer: ../../agents/reviewer.md provider_variants: [claude, gemini, openai] test: ./test.md
Der Skill bereitet die Berichtspflichten vor, deren erster Stichtag der **07.06.2027** ist — und deren Datengrundlage **jetzt** aufgebaut werden muss, weil berichtet wird über das **vorangehende Kalenderjahr**. Er liefert die sieben Kennzahlen, die Schwellen- und Fristenmatrix und den Auslöser der gemeinsamen Entgeltbewertung.
Der Researcher beschafft die RL (EU) 2023/970, das EntgTranspG und den Umsetzungsstand einschließlich der benannten Überwachungsstelle. Der Drafter baut die Kennzahlendefinition, die Gruppenbildung und den Zeitplan. Der Reviewer prüft Schwellen, Stichtage und ob die 5-Prozent-Schwelle des Art. 10 mit der Sechsmonatsfrist korrekt verknüpft ist.
> **Rechtsstand.** Die Berichtspflichten des Art. 9 setzen nationale Umsetzung voraus — Meldeweg, Überwachungsstelle und Sanktionen bestimmt der deutsche Gesetzgeber. Die Umsetzungsfrist lief am **07.06.2026** ab; ein Umsetzungsgesetz ist vor jeder Verwendung gegen das Bundesgesetzblatt zu prüfen `[unverifiziert – prüfen]` (`/entgelttransparenz-eu:entgelttransparenz-umsetzungsstand`).
Arbeitgeber stellen zu ihrer Organisation folgende Informationen bereit:
| Buchst. | Kennzahl | |---|---| | a | das **geschlechtsspezifische Entgeltgefälle** | | b | das geschlechtsspezifische Entgeltgefälle bei **ergänzenden oder variablen Bestandteilen** | | c | das **mittlere** geschlechtsspezifische Entgeltgefälle (Median) | | d | das mittlere geschlechtsspezifische Entgeltgefälle bei ergänzenden oder variablen Bestandteilen | | e | der **Anteil** der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ergänzende oder variable Bestandteile erhalten | | f | der Anteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in **jedem Entgeltquartil** | | g | das Entgeltgefälle **je Gruppe** von Arbeitnehmern, aufgeschlüsselt nach normalem Grundlohn oder -gehalt sowie nach ergänzenden oder variablen Bestandteilen |
Buchst. g ist der operativ anspruchsvollste Punkt: Er verlangt eine belastbare **Gruppenbildung** nach gleicher oder gleichwertiger Arbeit — und genau diese Gruppen lösen später Art. 10 aus.
| Beschäftigte | Erstmals | Turnus | |---|---|---| | **250 oder mehr** | bis zum **7. Juni 2027** | **jährlich**, jeweils für das vorangehende Kalenderjahr | | **150 bis 249** | bis zum **7. Juni 2027** | **alle drei Jahre** | | **100 bis 149** | bis zum **7. Juni 2031** | **alle drei Jahre** | | unter 100 | keine Pflicht nach Art. 9; **Art. 11** sieht Unterstützung für Arbeitgeber mit weniger als 250 Arbeitnehmern vor | — |
**Rückwirkende Datenlast:** Wer 2027 über das Kalenderjahr 2026 berichtet, braucht die Daten **für 2026** — also für ein Jahr, das bei Beratungsbeginn bereits läuft oder abgelaufen ist. Die Datenaufbereitung ist deshalb die dringlichste Maßnahme, unabhängig vom Stand der deutschen Umsetzung.
Arbeitgeber, die den Berichtspflichten des Art. 9 unterliegen, nehmen **in Zusammenarbeit mit den Arbeitnehmervertretern** eine **gemeinsame Entgeltbewertung** vor, wenn **alle drei** Bedingungen erfüllt sind:
**Die Sechsmonatsfrist ist das eigentliche Steuerungsinstrument:** Zwischen Bericht und Auslösung der gemeinsamen Bewertung liegt ein Halbjahr, in dem der Arbeitgeber entweder **rechtfertigen** oder **korrigieren** kann. Beides ist zu dokumentieren — die Rechtfertigung wird später zum Beweismittel im Prozess (`/entgelttransparenz-eu:entgeltdiskriminierung-durchsetzung`).
Die Bewertung dient dazu, ungerechtfertigte Unterschiede **festzustellen, zu korrigieren und zu verhindern**, und umfass
AI skills for German legal practice and EU compliance. 66 plugins, 291 skills: general law, Fachanwaltschaften, high-volume practice areas, EU frameworks (KI-VO, NIS2, KRITIS, DORA, CSRD, Data Act, BFSG, MiCAR) and VDuG collective redress. Claude, Gemini, GPT. Statutes linked to primary sources; case law marked verified or [unverifiziert].
Repo: borghei/AI-Skills-German-Law
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