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Bewertung von Domainstreitigkeiten und Ansprüchen aus Namensrecht (§ 12 BGB), Kennzeichenrecht und geschäftlicher Bezeichnung (§§ 5, 15 MarkenG) sowie Markenrecht (§ 14 MarkenG), inklusive DENIC-Dispute-Eintrag und Domain-Grabbing. Use when ein Streit über eine Internet-Domain
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Bewertung von Domainstreitigkeiten und Ansprüchen aus Namensrecht (§ 12 BGB), Kennzeichenrecht und geschäftlicher Bezeichnung (§§ 5, 15 MarkenG) sowie Markenrecht (§ 14 MarkenG), inklusive DENIC-Dispute-Eintrag und Domain-Grabbing. Use when ein Streit über eine Internet-Domain
name: domainrecht description: "Bewertung von Domainstreitigkeiten und Ansprüchen aus Namensrecht (§ 12 BGB), Kennzeichenrecht und geschäftlicher Bezeichnung (§§ 5, 15 MarkenG) sowie Markenrecht (§ 14 MarkenG), inklusive DENIC-Dispute-Eintrag und Domain-Grabbing. Use when ein Streit über eine Internet-Domain (Registrierung, Nutzung, Übertragung, Löschung) zu beurteilen ist." language: de provider_variants: [claude, gemini, openai] test: ./test.md
Domainstreitigkeiten betreffen die Kollision einer registrierten Internet-Domain mit Namens-, Kennzeichen- oder Markenrechten Dritter. Dieser Skill ordnet den Sachverhalt den richtigen Anspruchsgrundlagen zu — **§ 12 BGB** (Namensrecht), **§ 5 MarkenG** und **§ 15 MarkenG** (geschäftliche Bezeichnung), **§ 14 MarkenG** (eingetragene Marke) — klärt die Priorität, bestimmt Unterlassungs-, Löschungs- und Übertragungsfolgen und bewertet den sichernden DENIC-Dispute-Eintrag.
Die Bearbeitung folgt drei Rollen. Ein **Rechtspositions-Agent** ermittelt, welche Kennzeichenrechte beim Anspruchsteller bestehen (Marke nach § 14 MarkenG, geschäftliche Bezeichnung nach §§ 5, 15 MarkenG, Namensrecht nach § 12 BGB) und prüft Branchen-/Warenähnlichkeit sowie Verwechslungsgefahr. Ein **Prioritäts-Agent** stellt die zeitliche Rangfolge fest, prüft Gleichnamigkeit und das Gerechtigkeitsprinzip der Priorität sowie etwaige Ausnahmen (überragende Bekanntheit, Recht der Gleichnamigen). Ein **Rechtsfolgen-Agent** bestimmt die durchsetzbaren Ansprüche — Unterlassung, Löschung/Verzicht (kein genereller Übertragungsanspruch nach BGH), DENIC-Dispute zur Sicherung — und bewertet Domain-Grabbing als Sonderfall. Die Rollen arbeiten sequenziell; ohne festgestellte Rechtsposition entsteht kein Anspruch. Aktenzeichen werden nur verifiziert zitiert, sonst mit `[unverifiziert – prüfen]` markiert (Zero-Fabrication).
| Grundlage | Schutzgegenstand | Voraussetzung | |---|---|---| | **§ 12 BGB** | bürgerlicher Name, Firma, Vereins-/Gebietsname | Namensanmaßung / Zuordnungsverwirrung | | **§ 5 MarkenG** | geschäftliche Bezeichnung (Unternehmenskennzeichen, Werktitel) | Benutzung im Geschäftsverkehr, Kennzeichnungskraft | | **§ 15 MarkenG** | Schutz der geschäftlichen Bezeichnung | Verwechslungsgefahr / Bekanntheitsschutz | | **§ 14 MarkenG** | eingetragene Marke | Identität/Ähnlichkeit + Waren-/Dienstleistungsähnlichkeit |
§ 12 BGB bleibt neben dem Kennzeichenschutz anwendbar, soweit Folgen begehrt werden, die das Markenrecht nicht trägt (z. B. Löschung der Registrierung als solche).
Registrierung ohne eigenes Interesse, allein um den Kennzeicheninhaber zu behindern oder die Domain teuer zu veräußern: sittenwidrige Behinderung (§ 826 BGB, § 4 Nr. 4 UWG) neben Kennzeichenansprüchen.
DOMAINRECHT — <Domain> — <Datum>
I. Kennzeichenposition
Anspruchsteller: [§ 14 MarkenG / §§ 5,15 MarkenG / § 12 BGB]
Inhaber-Interesse: [keins / gleichnamig / branchenfremd]
II. Verletzung
Verwechslungsgefahr: [✓ / ✗] Begründung: <…>
III. Priorität
Älteres Recht: [Anspruchsteller / Inhaber]
Gleichnamigkeit: [relevant / nein]
IV. Rechtsfolgen
Unterlassung: [✓ / ✗]
Löschung/Verzicht: [✓ / ✗] (kein Übertragungsanspruch)
DENIC-Dispute: [empfohlen / gesetzt]
V. Domain-Grabbing: [ja (§ 826 BGB / UWG) / nein]
Handlungsempfehlung: <…>AI skills for German legal practice and EU compliance. 66 plugins, 291 skills: general law, Fachanwaltschaften, high-volume practice areas, EU frameworks (KI-VO, NIS2, KRITIS, DORA, CSRD, Data Act, BFSG, MiCAR) and VDuG collective redress. Claude, Gemini, GPT. Statutes linked to primary sources; case law marked verified or [unverifiziert].
Repo: borghei/AI-Skills-German-Law
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