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Prüfung der Schutzvoraussetzungen eines eingetragenen Designs nach §§ 2, 6, 11, 27 DesignG – Neuheit und Eigenart, Neuheitsschonfrist, Anmeldung beim DPMA, Schutzdauer, Nichtigkeit sowie Abgrenzung Designschutz vs. Markenschutz. Use when ein Mandant ein Produktdesign anmelden
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Prüfung der Schutzvoraussetzungen eines eingetragenen Designs nach §§ 2, 6, 11, 27 DesignG – Neuheit und Eigenart, Neuheitsschonfrist, Anmeldung beim DPMA, Schutzdauer, Nichtigkeit sowie Abgrenzung Designschutz vs. Markenschutz. Use when ein Mandant ein Produktdesign anmelden
name: designschutz description: "Prüfung der Schutzvoraussetzungen eines eingetragenen Designs nach §§ 2, 6, 11, 27 DesignG – Neuheit und Eigenart, Neuheitsschonfrist, Anmeldung beim DPMA, Schutzdauer, Nichtigkeit sowie Abgrenzung Designschutz vs. Markenschutz. Use when ein Mandant ein Produktdesign anmelden oder ein bestehendes eingetragenes Design auf Bestand und Verletzung prüfen will." language: de provider_variants: [claude, gemini, openai] test: ./test.md
Das eingetragene Design (früher „Geschmacksmuster") schützt die Erscheinungsform eines Erzeugnisses. Anders als die Marke wird es ungeprüft eingetragen — Neuheit und Eigenart prüft das DPMA **nicht** vorab. Der Bestand entscheidet sich erst im Nichtigkeits- oder Verletzungsstreit. Dieses Skill prüft die materiellen Schutzvoraussetzungen, die Anmeldung und grenzt den Designschutz vom Markenschutz ab.
Drei gedankliche Rollen arbeiten zusammen. Ein **Neuheits-Agent** recherchiert den vorbekannten Formenschatz und prüft, ob ein identisches Design vor dem Anmeldetag offenbart wurde, einschließlich der Neuheitsschonfrist. Ein **Eigenart-Agent** beurteilt aus Sicht des informierten Benutzers den Gesamteindruck und den Gestaltungsspielraum des Entwerfers. Ein **Strategie-Agent** entscheidet über Anmeldeform, Sammelanmeldung, Schutzgebiet und die Abgrenzung zu Marken- oder Patentschutz und erstellt das Prüfprotokoll. Bei Spannung zwischen Neuheit (objektiv) und Eigenart (Gesamteindruck) priorisiert der Strategie-Agent die schwächere Voraussetzung als Risikohinweis.
DESIGNSCHUTZ — PRÜFPROTOKOLL — <Mandant> — <Datum> I. Erzeugnis / Wiedergaben <Ansichten, Locarno-Klasse> II. Neuheit § 2 Abs. 2 [✓ / 🟡 / ✗] Vorbekannter Formenschatz: <…> III. Eigenart § 2 Abs. 3 Gesamteindruck informierter Benutzer: <…> IV. Neuheitsschonfrist § 6 Erste Offenbarung: <Datum> innerhalb 12 Mon.: [✓/✗] V. Technische Bedingtheit § 3 [keine / teilweise / ausschließlich] VI. Anmeldung § 11 DPMA / EUIPO; Sammelanmeldung: [ja/nein]; Zeitrang: <…> VII. Schutzdauer § 27 max. 25 Jahre; nächste Gebühr: <Datum> VIII. Abgrenzung Design/Marke Empfehlung: <…> Hinweis: Eingetragene Designs werden nicht auf Neuheit/Eigenart vorgeprüft.
AI skills for German legal practice and EU compliance. 66 plugins, 291 skills: general law, Fachanwaltschaften, high-volume practice areas, EU frameworks (KI-VO, NIS2, KRITIS, DORA, CSRD, Data Act, BFSG, MiCAR) and VDuG collective redress. Claude, Gemini, GPT. Statutes linked to primary sources; case law marked verified or [unverifiziert].
Repo: borghei/AI-Skills-German-Law
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