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Betriebsübergang nach § 613a BGB – Tatbestand des Übergangs einer wirtschaftlichen Einheit durch Rechtsgeschäft, Eintritt in die Rechte und Pflichten § 613a Abs. 1 S. 1 BGB, Transformation und einjährige Veränderungssperre § 613a Abs. 1 S. 2–4 BGB, gesamtschuldnerische
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Betriebsübergang nach § 613a BGB – Tatbestand des Übergangs einer wirtschaftlichen Einheit durch Rechtsgeschäft, Eintritt in die Rechte und Pflichten § 613a Abs. 1 S. 1 BGB, Transformation und einjährige Veränderungssperre § 613a Abs. 1 S. 2–4 BGB, gesamtschuldnerische
name: betriebsuebergang description: "Betriebsübergang nach § 613a BGB – Tatbestand des Übergangs einer wirtschaftlichen Einheit durch Rechtsgeschäft, Eintritt in die Rechte und Pflichten § 613a Abs. 1 S. 1 BGB, Transformation und einjährige Veränderungssperre § 613a Abs. 1 S. 2–4 BGB, gesamtschuldnerische Nachhaftung des Veräußerers § 613a Abs. 2 BGB, Kündigungsverbot wegen des Übergangs § 613a Abs. 4 BGB, Unterrichtung in Textform § 613a Abs. 5 BGB und der von der Rechtsprechung entwickelte Katalog, Widerspruchsrecht binnen eines Monats § 613a Abs. 6 BGB, Richtlinie 2001/23/EG. Use when ein Asset Deal, Outsourcing, Betriebsteilübergang oder Rückübertragung ansteht oder wenn ein Unterrichtungsschreiben auf Fehler geprüft wird." language: de agents: researcher: ../../agents/researcher.md drafter: ../../agents/drafter.md reviewer: ../../agents/reviewer.md provider_variants: [claude, gemini, openai] test: ./test.md
§ 613a BGB ist die Norm, an der Transaktionen scheitern, nachdem sie abgeschlossen wurden. Der Grund ist fast immer derselbe: ein fehlerhaftes Unterrichtungsschreiben, das die **Monatsfrist des § 613a Abs. 6 BGB nicht in Gang setzt** und den Arbeitnehmern damit ein zeitlich unbefristetes Widerspruchsrecht belässt. Dieser Skill prüft den Tatbestand, erstellt das Unterrichtungsschreiben entlang des von der Rechtsprechung entwickelten Katalogs und bewertet Widerspruchsrisiken.
1. **Researcher** ([`../../agents/researcher.md`](../../agents/researcher.md)) liefert § 613a BGB mit URL, die Richtlinie 2001/23/EG und die EuGH-/BAG-Linien zum Tatbestand und zum Unterrichtungsinhalt. 2. **Drafter** ([`../../agents/drafter.md`](../../agents/drafter.md)) erstellt das Unterrichtungsschreiben und den Zeitplan. 3. **Reviewer** ([`../../agents/reviewer.md`](../../agents/reviewer.md)) prüft den Katalog Punkt für Punkt, Adressaten, Form und Fristauslösung.
Erforderlich ist der Übergang eines **Betriebs oder Betriebsteils** auf einen anderen Inhaber **durch Rechtsgeschäft**. Unionsrechtlich (Richtlinie 2001/23/EG) ist der Begriff als Übergang einer **wirtschaftlichen Einheit unter Wahrung ihrer Identität** auszulegen — einer organisierten Gesamtheit von Personen und Sachen zur Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit mit eigenem Zweck.
Die Identitätswahrung wird nach einer **Gesamtwürdigung** aller Umstände beurteilt (EuGH, Urt. v. 18.03.1986 – Rs. 24/85, *Spijkers*, und Folgeentscheidungen; [dejure.org](https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=EuGH&Datum=18.03.1986&Aktenzeichen=24/85)). Die Kriterien:
1. Art des betreffenden Unternehmens oder Betriebs, 2. Übergang materieller Betriebsmittel, 3. Wert der immateriellen Aktiva im Zeitpunkt des Übergangs, 4. Übernahme der Hauptbelegschaft, 5. Übergang der Kundschaft, 6. Grad der Ähnlichkeit der Tätigkeiten vor und nach dem Übergang, 7. Dauer einer etwaigen Unterbrechung der Tätigkeit.
**Entscheidend ist die Gewichtung nach Betriebstyp:**
**Kein Betriebsübergang** ist der **Share Deal**: Der Vertragsarbeitgeber bleibt dieselbe juristische Person, nur ihre Gesellschafter wechseln. § 613a BGB ist nicht anwendbar — was in der Praxis der wichtigste Gestaltungshebel zur Vermeidung von Widerspruchsrisiken ist.
Der bisherige Arbeitgeber haftet **als Gesamtschuldner** neben dem Erwerber für Verpflichtungen, die **vor** dem Übergang entstanden sind und **binnen eines Jahres** danach fällig werden. Werden sie erst nach dem Übergang fällig, haftet er nur zeitanteilig für den vor dem Übergang abgelaufenen Teil des Bemess
AI skills for German legal practice and EU compliance. 66 plugins, 291 skills: general law, Fachanwaltschaften, high-volume practice areas, EU frameworks (KI-VO, NIS2, KRITIS, DORA, CSRD, Data Act, BFSG, MiCAR) and VDuG collective redress. Claude, Gemini, GPT. Statutes linked to primary sources; case law marked verified or [unverifiziert].
Repo: borghei/AI-Skills-German-Law
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