agrar-grundstuecksverk…
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Ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats vor jeder Kündigung nach § 102 BetrVG – Entwurf des Anhörungsschreibens, Grundsatz der subjektiven Determination, Wochenfrist § 102 Abs. 2 S. 1 BetrVG (ordentlich) und Drei-Tages-Frist § 102 Abs. 2 S. 3 BetrVG (außerordentlich),
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Ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats vor jeder Kündigung nach § 102 BetrVG – Entwurf des Anhörungsschreibens, Grundsatz der subjektiven Determination, Wochenfrist § 102 Abs. 2 S. 1 BetrVG (ordentlich) und Drei-Tages-Frist § 102 Abs. 2 S. 3 BetrVG (außerordentlich),
name: betriebsratsanhoerung description: "Ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats vor jeder Kündigung nach § 102 BetrVG – Entwurf des Anhörungsschreibens, Grundsatz der subjektiven Determination, Wochenfrist § 102 Abs. 2 S. 1 BetrVG (ordentlich) und Drei-Tages-Frist § 102 Abs. 2 S. 3 BetrVG (außerordentlich), Unwirksamkeitsfolge § 102 Abs. 1 S. 3 BetrVG, Widerspruchsgründe § 102 Abs. 3 BetrVG und Weiterbeschäftigungsanspruch § 102 Abs. 5 BetrVG, Fehlerkatalog. Use when ein Arbeitgeber mit Betriebsrat eine Kündigung vorbereitet oder ein Arbeitnehmervertreter die Anhörung auf Fehler prüft." language: de agents: researcher: ../../agents/researcher.md drafter: ../../agents/drafter.md reviewer: ../../agents/reviewer.md provider_variants: [claude, gemini, openai] test: ./test.md
Die Anhörung nach [§ 102 BetrVG](https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__102.html) ist der am leichtesten zu gewinnende und am häufigsten verlorene Punkt im Kündigungsschutzprozess. Sie kostet den Arbeitgeber eine Woche und ein sorgfältiges Schreiben; ihr Fehlen kostet ihn den Prozess, unabhängig davon, wie gut der Kündigungsgrund ist (§ 102 Abs. 1 S. 3 BetrVG). Dieser Skill erstellt das Anhörungsschreiben und prüft eine bereits erfolgte Anhörung gegen den Fehlerkatalog.
1. **Researcher** ([`../../agents/researcher.md`](../../agents/researcher.md)) liefert § 102 BetrVG mit URL, Kommentarstellen (APS, Fitting, ErfK) und die BAG-Linien zur subjektiven Determination. 2. **Drafter** ([`../../agents/drafter.md`](../../agents/drafter.md)) erstellt Anhörungsschreiben und Aktenvermerk zum Fristlauf. 3. **Reviewer** ([`../../agents/reviewer.md`](../../agents/reviewer.md)) prüft Vollständigkeit, Adressat, Fristberechnung und Dokumentation.
Der Betriebsrat ist **vor jeder Kündigung** zu hören. Erfasst sind ausnahmslos:
Nicht erfasst: Aufhebungsvertrag, Anfechtung, Fristablauf einer Befristung, Eigenkündigung des Arbeitnehmers.
**Adressat** ist der Betriebsratsvorsitzende oder im Verhinderungsfall sein Stellvertreter (§ 26 Abs. 2 BetrVG). Die Anhörung eines einfachen BR-Mitglieds genügt nicht.
Der Arbeitgeber muss dem Betriebsrat **die Gründe mitteilen, die aus seiner Sicht den Kündigungsentschluss tragen** — nicht mehr, aber auch nicht weniger. Der Umfang der Anhörung ist damit subjektiv determiniert (st. Rspr. des BAG zu § 102 BetrVG `[unverifiziert – prüfen]`).
Zwei Konsequenzen, die in der Praxis regelmäßig verwechselt werden:
1. **Nachschieben von Gründen ist ausgeschlossen.** Gründe, die dem Betriebsrat nicht mitgeteilt wurden, können im Prozess nicht zur Rechtfertigung der Kündigung herangezogen werden. Sollen sie verwertet werden, ist erneut anzuhören und ggf. erneut zu kündigen. 2. **Bewusst unvollständige Anhörung = fehlerhafte Anhörung.** Verschweigt der Arbeitgeber ihm bekannte, für den Arbeitnehmer entlastende Umstände, ist die Anhörung unwirksam. Objektiv unrichtige Angaben schaden dagegen nur, wenn der Arbeitgeber die Unrichtigkeit kannte oder sie bewusst irreführend darstellte.
Faustregel für den Entwurf: **Der Betriebsrat muss ohne eigene Nachforschung beurteilen können, ob er Bedenken erheben oder widersprechen will.** Schlagworte („Arbeitsverweigerung", „Umstrukturierung") genügen dafür nie.
| Block | Inhalt | |---|---| | Person | Name, Geburtsdatum, Familienstand, Unterhaltspflichten, Eintrittsdatum, Funktion, Schwerbehinderung, Sonderkündigungsschutz | | Kündigungsart | ordentlich / außerordentlich; bei ao. hilfsweise ordentlich → **beides** ausdrücklich benennen | | Termin | Kündigungsfrist und Kündigungstermin, mit Berechnungsgrundlage (§ 622 BGB oder TV) | | Gründe | Konkreter Sachverhalt: Datum, Ort, Verhalten, Zeugen; bei betriebsbedingter Kündigung: unternehmerische Entscheidung, Wegfall des Arbeitsplatzes, fehlende Weiterbeschäftigungsmöglichkeit | | Sozialauswahl | Vergleichsgruppe, Kriterien, Gewichtung, Ergebnis (bei betriebsbedingter Kündigung) | | Vorgeschichte | Abmahnungen mit Datum und Gegenstand; Anhörung des AN bei Verdachtskündigung |
An den Betriebsrat
z. Hd. des Vorsitzenden, Herrn/Frau <Name>
Anhörung zur beabsichtigten ordentlichen Kündigung
gemäß § 102 Abs. 1 BetrVG
Sehr geehrte(r) Herr/Frau <Name>,
wir beabsichtigen, das Arbeitsverhältnis mit dem folgenden
Arbeitnehmer zu kündigen, und hören den Betriebsrat hierzu an.
I. Angaben zur Person
Name, Vorname: <…>
Geburtsdatum: <…>
Familienstand: <…>, <N> unterhaltsberechtigte Kinder
Eintrittsdatum: <…>
Tätigkeit / Abteilung:<…>
Schwerbehinderung: <ja, GdB <N>, Zustimmung Inklusionsamt vom
<Datum> / nein>
Betriebsratsmandat: <nein / ja — dann § 15 KSchG, § 103 BetrVG>
II. Art der Kündigung
Ordentliche Kündigung unter Einhaltung der Frist von
<N> Monaten zum MonatsendAI skills for German legal practice and EU compliance. 66 plugins, 291 skills: general law, Fachanwaltschaften, high-volume practice areas, EU frameworks (KI-VO, NIS2, KRITIS, DORA, CSRD, Data Act, BFSG, MiCAR) and VDuG collective redress. Claude, Gemini, GPT. Statutes linked to primary sources; case law marked verified or [unverifiziert].
Repo: borghei/AI-Skills-German-Law
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