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Prüfung der Genehmigungspflicht eines Verkaufs landwirtschaftlicher Flächen nach GrdstVG, der Versagungsgründe nach § 9 GrdstVG, des siedlungsrechtlichen…
Wirksamkeitskontrolle befristeter Arbeitsverträge nach dem TzBfG – Schriftformerfordernis § 14 Abs. 4 TzBfG, Sachgrundbefristung § 14 Abs. 1 TzBfG mit dem Katalog Nr. 1–8, sachgrundlose Befristung § 14 Abs. 2 TzBfG (zwei Jahre, dreimalige Verlängerung) und das
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Wirksamkeitskontrolle befristeter Arbeitsverträge nach dem TzBfG – Schriftformerfordernis § 14 Abs. 4 TzBfG, Sachgrundbefristung § 14 Abs. 1 TzBfG mit dem Katalog Nr. 1–8, sachgrundlose Befristung § 14 Abs. 2 TzBfG (zwei Jahre, dreimalige Verlängerung) und das
name: befristungskontrolle description: "Wirksamkeitskontrolle befristeter Arbeitsverträge nach dem TzBfG – Schriftformerfordernis § 14 Abs. 4 TzBfG, Sachgrundbefristung § 14 Abs. 1 TzBfG mit dem Katalog Nr. 1–8, sachgrundlose Befristung § 14 Abs. 2 TzBfG (zwei Jahre, dreimalige Verlängerung) und das Vorbeschäftigungsverbot § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG nach der Entscheidung des BVerfG von 2018, Sonderregeln § 14 Abs. 2a und Abs. 3 TzBfG, Entfristungsklage § 17 TzBfG und Rechtsfolge § 16 TzBfG. Use when eine Befristung gestaltet oder eine auslaufende Befristung auf Unwirksamkeit geprüft wird." language: de agents: researcher: ../../agents/researcher.md drafter: ../../agents/drafter.md reviewer: ../../agents/reviewer.md provider_variants: [claude, gemini, openai] test: ./test.md
Befristungen scheitern in der Praxis fast nie an der Sachgrundfrage, sondern an drei banalen Punkten: fehlende Schriftform **vor** Arbeitsantritt, eine unzulässige Vorbeschäftigung und eine „Verlängerung", die in Wahrheit ein Neuvertrag war. Dieser Skill prüft diese drei zuerst und geht erst dann in die Sachgrundprüfung.
1. **Researcher** ([`../../agents/researcher.md`](../../agents/researcher.md)) liefert §§ 14, 16, 17 TzBfG mit URL, die Richtlinie 1999/70/EG samt EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung und die BVerfG-/BAG-Linien zum Vorbeschäftigungsverbot. 2. **Drafter** ([`../../agents/drafter.md`](../../agents/drafter.md)) erstellt Befristungsabrede, Verlängerungsvereinbarung oder Entfristungsklage. 3. **Reviewer** ([`../../agents/reviewer.md`](../../agents/reviewer.md)) prüft Schriftform, Vertragskette, Fristen und Antragsfassung.
Die **Befristungsabrede** — nicht der gesamte Vertrag — bedarf der Schriftform nach § 126 BGB. Konsequenzen:
Der Katalog ist **nicht abschließend** („insbesondere"), praktisch aber maßgeblich:
| Nr. | Sachgrund | Prüfschwerpunkt | |---|---|---| | 1 | Nur vorübergehender betrieblicher Bedarf | Prognose bei Vertragsschluss, konkret und belegbar | | 2 | Anschluss an Ausbildung oder Studium | Nur **einmalig** zur Erleichterung des Übergangs | | 3 | Vertretung | Kausalzusammenhang zwischen Ausfall und Einstellung; unmittelbare, mittelbare oder gedankliche Zuordnung | | 4 | Eigenart der Arbeitsleistung | Rundfunk, Bühne, Profisport | | 5 | Erprobung | Dauer muss der Tätigkeit angemessen sein (regelmäßig ≤ 6 Monate) | | 6 | In der Person liegende Gründe | Eigener Wunsch, Aufenthaltstitel, Rentennähe | | 7 | Haushaltsmittel | Mittel müssen **haushaltsrechtlich** für befristete Beschäftigung bestimmt und der AN entsprechend eingesetzt sein | | 8 | Gerichtlicher Vergleich | Nur echter Vergleich unter Mitwirkung des Gerichts |
**Kettenbefristung:** Auch mit Sachgrund kann eine lange Kette rechtsmissbräuchlich sein ([§ 242 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__242.html) i.V.m. der unionsrechtlichen Missbrauchskontrolle nach Paragraf 5 der Rahmenvereinbarung zur Richtlinie 1999/70/EG). Die Rechtsprechung arbeitet mit einer Gesamtwürdigung aus Dauer und Zahl der Verträge; ab etwa acht Jahren oder mehr als zwölf Verlängerungen wird eine Missbrauchsprüfung indiziert (EuGH- und BAG-Rspr. zur institutionellen Rechtsmissbrauchskontrolle bei Kettenbefristungen `[unverifiziert – prüfen]`).
Zulässig bis zu **zwei Jahren**, innerhalb derer höchstens **dreimal verlängert** werden darf.
**Was eine „Verlängerung" ist:** Die Verlängerungsvereinbarung muss
1. **vor** Ablauf des laufenden Vertrages schriftlich geschlossen werden, 2. **nahtlos** anschließen (keine Unterbrechung, auch nicht um einen Tag), 3. **ausschließlich die Vertragsdauer** ändern. Wird gleichzeitig eine andere Bedingung geändert — Entgelt, Arbeitszeit, Tätigkeit —, liegt ein **Neuvertrag** vor, der nach § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG an der Vorbeschäftigung mit demselben Arbeitgeber scheitert.
Ausnahme zu Nr. 3: Eine gleichzeitige Anpassung ist unschädlich, wenn der Arbeitnehmer ohnehin einen Anspruch darauf hatte (z. B. tarifliche Entgelterhöhung).
**Tariföffnung:** Durch Tarifvertrag können Zahl der Verlängerungen und Höchstdauer abweichend geregelt werden (§ 14 Abs. 2 S.
AI skills for German legal practice and EU compliance. 66 plugins, 291 skills: general law, Fachanwaltschaften, high-volume practice areas, EU frameworks (KI-VO, NIS2, KRITIS, DORA, CSRD, Data Act, BFSG, MiCAR) and VDuG collective redress. Claude, Gemini, GPT. Statutes linked to primary sources; case law marked verified or [unverifiziert].
Repo: borghei/AI-Skills-German-Law
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