abmahnung-reagieren
Für Abmahnung Reagieren: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.
Für Beweislast und Zugang 309: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Beweislast- und Substantiierungsmatrix.
$ npx -y skills add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --skill beweislast-und-zugang-309 --agent claude-codeHow it fires
How this skill gets triggered: by you, by Claude, or both.
/beweislast-und-zugang-309Context preview
The summary Claude sees to decide when to auto-load this skill.
Für Beweislast und Zugang 309: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Beweislast- und Substantiierungsmatrix.
name: beweislast-und-zugang-309 description: "Für Beweislast und Zugang 309: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Beweislast- und Substantiierungsmatrix."
1. **Normenstand sichern:** Vor tragenden Aussagen BGB §§ 305 bis 310 auf Gesetze im Internet prüfen; bei Verbandsrisiko UKlaG ergänzen. 2. **Anwendungsbereich:** AGB-Eigenschaft, Einbeziehung, Individualabrede, Verbraucher-/Unternehmerstatus und Sondermaterie klären. 3. **Auslegung:** kundenfeindlichste vertretbare Auslegung, Überraschung, Mehrdeutigkeit und Transparenz prüfen. 4. **Inhaltskontrolle:** § 307 BGB als Grundprüfung, danach einschlägige Klauselverbote aus §§ 308, 309 BGB und § 310 BGB einordnen. 5. **Spezialfokus § 309 Nr. 12 BGB (Beweislast) und § 308 Nr. 6 BGB (Zugangsfiktion):**
6. **Rechtsfolge:** Unwirksamkeit; gesetzliche Beweislastregeln und Zugangsregeln greifen. 7. **Verbesserung:** mindestens eine sichere Ersatzfassung und bei Bedarf eine verhandelbare Fallback-Fassung formulieren.
> Erklaerungen des Anbieters sind dem Kunden an die zuletzt mitgeteilte Anschrift zu senden. Der Kunde verpflichtet sich, Adressaenderungen rechtzeitig in Textform mitzuteilen. Unterlaesst der Kunde die Mitteilung schuldhaft, gehen Erklaerungen ihm in dem Zeitpunkt zu, in dem sie ohne die Anschriftenaenderung zugegangen waeren. Diese Regelung gilt nicht für Kuendigungen und sonstige Erklaerungen mit besonderer rechtlicher Bedeutung.
1. Beweislastverteilung modifiziert? — § 309 Nr. 12 BGB. 2. Strengere Form als gesetzlich? — § 309 Nr. 13 BGB. 3. Zugang fiktiv geregelt? — § 308 Nr. 6 BGB. 4. B2B? — Prüfung nach § 307 BGB, Indizwirkung der Wertung des § 309 BGB.
Siehe `references/QUELLEN.md`, `references/PRUEFLOGIK.md` und `references/KLAUSELFAMILIEN.md`.
Experimentelles Skill-Set für die anwaltliche Praxis im deutschen Recht – Skills, Sub-Agenten, Workflows etc. als Anregung für Kanzlei-Arbeitsabläufe.
Für Abmahnung Reagieren: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.
Für Abnahme Testing: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.
Für Abtretung: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt. Fachgebiet: AGB-Recht-Prüfer. Route:…
Für Adversarial Test AGB: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.
Für Änderungsvorbehalt 308: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.
Für Abtretung: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt. Fachgebiet: AGB-Recht-Prüfer. Route:…