abmahnung-reagieren
Für Abmahnung Reagieren: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.
Für Änderungsvorbehalt 308: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.
$ npx -y skills add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --skill aenderungsvorbehalt-308 --agent claude-codeHow it fires
How this skill gets triggered: by you, by Claude, or both.
/aenderungsvorbehalt-308Context preview
The summary Claude sees to decide when to auto-load this skill.
Für Änderungsvorbehalt 308: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.
name: aenderungsvorbehalt-308 description: "Für Änderungsvorbehalt 308: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt."
1. **Normenstand sichern:** Vor tragenden Aussagen BGB §§ 305 bis 310 auf Gesetze im Internet prüfen; bei Verbandsrisiko UKlaG ergänzen. 2. **Anwendungsbereich:** AGB-Eigenschaft, Einbeziehung, Individualabrede, Verbraucher-/Unternehmerstatus und Sondermaterie klären. 3. **Auslegung:** kundenfeindlichste vertretbare Auslegung, Überraschung, Mehrdeutigkeit und Transparenz prüfen. 4. **Inhaltskontrolle:** § 307 BGB als Grundprüfung, danach einschlägige Klauselverbote aus §§ 308, 309 BGB und § 310 BGB einordnen. 5. **Spezialfokus Änderungsvorbehalt (§ 308 Nr. 4 BGB):**
6. **Rechtsfolge:** Unwirksamkeit; § 308 Nr. 4 BGB ist Klauselverbot mit Wertungsmöglichkeit. Ersatzregel: Änderung nur einvernehmlich. 7. **Verbesserung:** mindestens eine sichere Ersatzfassung und bei Bedarf eine verhandelbare Fallback-Fassung formulieren.
> Der Anbieter ist berechtigt, die in Anlage [X] aufgeführten Leistungsmerkmale anzupassen, soweit dies aufgrund (a) gesetzlicher Vorgaben, (b) zwingender Anforderungen an die IT-Sicherheit oder (c) der Weiterentwicklung der zugrundeliegenden Software erforderlich ist und für den Kunden zumutbar ist. Über die geplante Anpassung wird der Anbieter den Kunden mindestens 6 Wochen vor Wirksamwerden in Textform informieren. Verändert die Anpassung den vertragstypischen Leistungsumfang erheblich, kann der Kunde den Vertrag bis zum Wirksamwerden außerordentlich kündigen.
1. Bezug zur Hauptleistung oder zur Modalitaet? 2. Veraenderungsgrund konkret und beschraenkt definiert? 3. Loesungsrecht oder Anpassungsrecht des Vertragspartners? 4. Transparenzgebot § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB?
Siehe `references/QUELLEN.md`, `references/PRUEFLOGIK.md` und `references/KLAUSELFAMILIEN.md`.
Experimentelles Skill-Set für die anwaltliche Praxis im deutschen Recht – Skills, Sub-Agenten, Workflows etc. als Anregung für Kanzlei-Arbeitsabläufe.
Für Abmahnung Reagieren: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.
Für Abnahme Testing: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.
Für Abtretung: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt. Fachgebiet: AGB-Recht-Prüfer. Route:…
Für Adversarial Test AGB: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.
Für Abtretung: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt. Fachgebiet: AGB-Recht-Prüfer. Route:…
Für AGB Anwaltsvertrag und Allg Mandatsbedingungen: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.…