agrar-grundstuecksverk…
Prüfung der Genehmigungspflicht eines Verkaufs landwirtschaftlicher Flächen nach GrdstVG, der Versagungsgründe nach § 9 GrdstVG, des siedlungsrechtlichen…
Mängelrechte des Reisenden bei einer Pauschalreise – Pauschalreisevertrag § 651a BGB, Reisemangel § 651i BGB, Abhilfe § 651k BGB, Minderung § 651m BGB, Kündigung § 651l BGB, Schadensersatz § 651n BGB einschließlich entgangener Urlaubsfreude nach § 651n Abs. 2 BGB,
$ npx -y skills add borghei/AI-Skills-German-Law --skill pauschalreise-maengel --agent claude-codeHow it fires
How this skill gets triggered: by you, by Claude, or both.
/pauschalreise-maengelContext preview
The summary Claude sees to decide when to auto-load this skill.
Mängelrechte des Reisenden bei einer Pauschalreise – Pauschalreisevertrag § 651a BGB, Reisemangel § 651i BGB, Abhilfe § 651k BGB, Minderung § 651m BGB, Kündigung § 651l BGB, Schadensersatz § 651n BGB einschließlich entgangener Urlaubsfreude nach § 651n Abs. 2 BGB,
name: pauschalreise-maengel description: "Mängelrechte des Reisenden bei einer Pauschalreise – Pauschalreisevertrag § 651a BGB, Reisemangel § 651i BGB, Abhilfe § 651k BGB, Minderung § 651m BGB, Kündigung § 651l BGB, Schadensersatz § 651n BGB einschließlich entgangener Urlaubsfreude nach § 651n Abs. 2 BGB, Abhilfeverlangen und Anzeigeobliegenheit § 651o BGB, Frankfurter Tabelle als bloße Orientierung, Verjährung § 651j BGB. Use when ein Reisender während oder nach einer Pauschalreise Mängel geltend macht und Minderung, Kündigung und Schadensersatz gegen den Reiseveranstalter beziffert werden sollen." language: de agents: researcher: ../../agents/researcher.md drafter: ../../agents/drafter.md reviewer: ../../agents/reviewer.md provider_variants: [claude, gemini, openai] test: ./test.md
Der Skill prüft die Mängelrechte des Reisenden nach Reiseantritt und beziffert sie. Er erzwingt die beiden Obliegenheiten, an denen die meisten Ansprüche scheitern — **Mängelanzeige** und **Abhilfeverlangen** — und trennt sauber zwischen der gesetzlichen Rechtsfolge (§ 651m BGB) und den in der Praxis herangezogenen Tabellenwerten, die keinerlei Bindungswirkung haben.
Ein Researcher ordnet den Vertrag als Pauschalreisevertrag ein, bestimmt den Veranstalter und sammelt Normen, EuGH- und BGH-Rechtsprechung sowie Kommentarstellen. Ein Drafter subsumiert jede Mangelposition unter § 651i Abs. 2 BGB, prüft Anzeige und Abhilfeverlangen, berechnet die Minderung tageweise und entwirft Mängelanzeige und Forderungsschreiben. Ein Reviewer kontrolliert die Verjährung nach § 651j BGB, die Kennzeichnung von Tabellenwerten als bloße Orientierung sowie jede Fundstelle und markiert Unbestätigtes mit `[unverifiziert - prüfen]`.
Ein Pauschalreisevertrag liegt vor, wenn der Unternehmer dem Reisenden eine **Gesamtheit von mindestens zwei verschiedenen Arten von Reiseleistungen** für den Zweck derselben Reise verschafft (§ 651a Abs. 1, 2 BGB). Anspruchsgegner ist der **Reiseveranstalter**, nicht der Leistungsträger (Hotel, Airline) und nicht das vermittelnde Reisebüro.
Abzugrenzen sind:
Vertiefung: `/reise-fluggastrecht:reisevermittlung-informationspflichten`.
Der Veranstalter schuldet die **Verschaffung einer mangelfreien Pauschalreise** (§ 651i Abs. 1 BGB). Ein Mangel liegt vor, wenn die Reise nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat oder sich nicht für den vertraglich vorausgesetzten bzw. den gewöhnlichen Nutzen eignet (§ 651i Abs. 2 BGB).
Maßstab ist der **Vertragsinhalt**: Katalogangaben, Buchungsbestätigung und die vorvertraglichen Informationen nach Art. 250 EGBGB werden Vertragsbestandteil. Nicht jede Unannehmlichkeit ist ein Mangel — landesübliche Verhältnisse, allgemeines Lebensrisiko und geringfügige Abweichungen bleiben außer Betracht.
Die Rechte des Reisenden zählt § 651i Abs. 3 BGB abschließend auf: Abhilfe, Selbstabhilfe, Beistand, Minderung, Kündigung, Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
Der Reisende hat dem Veranstalter einen Mangel **unverzüglich anzuzeigen**. Unterlässt er die Anzeige schuldhaft, kann er nach § 651o Abs. 2 BGB Minderung und Schadensersatz nicht verlangen, soweit Abhilfe möglich gewesen wäre.
Praxis: Anzeige gegenüber der **Reiseleitung** oder unter der vom Veranstalter benannten Kontaktstelle, nicht gegenüber dem Hotelpersonal. Immer schriftlich oder in Textform nachziehen und den Zugang dokumentieren; das Mängelprotokoll der Reiseleitung ist gegenzuzeichnen und in Kopie zu verlangen.
Der Veranstalter hat Abhilfe zu schaffen (§ 651k Abs. 1 BGB); er kann sie verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Mangels und des Werts der betroffenen Reiseleistung unverhältnismäßige Kosten verursacht.
Für die Dauer des Mangels mindert sich der Reisepreis **kraft Gesetzes** — ein Minderungsverlangen ist nicht erforderlich, wohl aber die Anzeige nac
AI skills for German legal practice and EU compliance. 66 plugins, 291 skills: general law, Fachanwaltschaften, high-volume practice areas, EU frameworks (KI-VO, NIS2, KRITIS, DORA, CSRD, Data Act, BFSG, MiCAR) and VDuG collective redress. Claude, Gemini, GPT. Statutes linked to primary sources; case law marked verified or [unverifiziert].
Repo: borghei/AI-Skills-German-Law
Prüfung der Genehmigungspflicht eines Verkaufs landwirtschaftlicher Flächen nach GrdstVG, der Versagungsgründe nach § 9 GrdstVG, des siedlungsrechtlichen…
Begleitung und Verteidigung des Sammelantrags GAP 2023–2027 – Direktzahlungen (Einkommensgrundstützung, Umverteilung, Junglandwirteprämie, gekoppelte…
Prüfung und Durchsetzung von Auseinandersetzungsansprüchen ehemaliger LPG-Mitglieder bzw. ihrer Erben gegen die LPG-Nachfolgegesellschaft nach §§ 44 ff. LwAnpG…
Entwurf einer BAG-konformen Abmahnung im Arbeitsrecht – konkrete Schilderung der Pflichtverletzung, klare Verhaltenserwartung, ausdrückliche…
Entschädigung und Schadensersatz wegen Benachteiligung nach § 15 AGG – Benachteiligungsverbot §§ 1, 3, 7 AGG, Rechtfertigung §§ 8–10 AGG, Indizienbeweis und…
Gestaltung und AGB-Kontrolle des Arbeitsvertrages – Anwendung der §§ 305–310 BGB im Arbeitsrecht mit der Besonderheit des § 310 Abs. 4 S. 2 BGB,…