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Prüfung der Open-Source-Compliance in Produkten: urheberrechtliche Nutzungsrechte (§ 31 UrhG), Schutz von Computerprogrammen und zustimmungsbedürftige Verwertung (§ 69a, § 69c UrhG), Copyleft (GPL), Lizenzkette/Software Bill of Materials und Folgen der Lizenzverletzung
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Prüfung der Open-Source-Compliance in Produkten: urheberrechtliche Nutzungsrechte (§ 31 UrhG), Schutz von Computerprogrammen und zustimmungsbedürftige Verwertung (§ 69a, § 69c UrhG), Copyleft (GPL), Lizenzkette/Software Bill of Materials und Folgen der Lizenzverletzung
name: open-source-compliance description: "Prüfung der Open-Source-Compliance in Produkten: urheberrechtliche Nutzungsrechte (§ 31 UrhG), Schutz von Computerprogrammen und zustimmungsbedürftige Verwertung (§ 69a, § 69c UrhG), Copyleft (GPL), Lizenzkette/Software Bill of Materials und Folgen der Lizenzverletzung (Unterlassung, Rückruf, § 97 UrhG). Use when die Verwendung von Open-Source-Komponenten in einem Produkt rechtlich abgesichert wird." language: de provider_variants: [claude, gemini, openai] test: ./test.md
Open-Source-Software ist nicht „rechtefrei": Sie wird unter Lizenzen mit verbindlichen Bedingungen genutzt. Wer eine Bedingung verletzt, verliert die Lizenz und nutzt das Werk dann ohne Erlaubnis — mit urheberrechtlichen Folgen. Dieser Skill inventarisiert die eingesetzten Komponenten, bewertet ihre Lizenzpflichten (insbesondere Copyleft), prüft die Verträglichkeit innerhalb der Lizenzkette und bestimmt die Folgen einer Lizenzverletzung.
Drei Rollen greifen ineinander. Ein **Inventar-Agent** erstellt oder prüft die Lizenzkette und das Software Bill of Materials, denn ohne vollständige Komponentenliste ist keine belastbare Aussage möglich. Ein **Lizenzpflichten-Agent** ordnet jeder Komponente ihre Pflichten zu — Namensnennung, Lizenztext, Quelltextangebot, Copyleft-Reichweite — und prüft die Verträglichkeit untereinander. Ein **Risiko-Agent** bewertet schließlich Verletzungslagen und die Rechtsfolgen nach § 97 UrhG. Übergeben werden nur strukturierte Befunde je Komponente; Grundlage ist die jeweils konkrete Lizenz in ihrer einschlägigen Version, nicht eine pauschale „Open-Source"-Annahme.
Computerprogramme sind nach § 69a UrhG geschützt; ihre Vervielfältigung, Bearbeitung und Verbreitung ist nach § 69c UrhG zustimmungsbedürftig. Die OSS-Lizenz ist die Einräumung einfacher Nutzungsrechte nach § 31 UrhG unter Bedingungen. Werden die Bedingungen eingehalten, ist die Nutzung gestattet; werden sie verletzt, entfällt die Rechtfertigung und es liegt eine Verwertung ohne Nutzungsrecht vor.
Permissive Lizenzen (MIT, BSD, Apache 2.0) verlangen im Kern Namensnennung und Lizenzbeifügung. **Copyleft**-Lizenzen wie die **GPL** verlangen darüber hinaus, dass abgeleitete Werke bei Distribution unter derselben Lizenz und mit Zugang zum Quelltext weitergegeben werden (starkes Copyleft GPL, schwächeres LGPL/MPL). Entscheidend ist, ob eine „Distribution" vorliegt und ob durch Linken/Modifikation ein abgeleitetes Werk entsteht — beides bestimmt die Reichweite der Copyleft-Pflicht.
Die **Lizenzkette** ist über alle transitiven Abhängigkeiten zu erfassen und im **Software Bill of Materials** (SBOM, z. B. SPDX/CycloneDX) zu dokumentieren. Zu prüfen ist die Verträglichkeit der Lizenzen untereinander (z. B. Apache 2.0 mit GPLv2 nur eingeschränkt vereinbar) sowie die Erfüllung aller Weitergabepflichten (Lizenztext, Copyright-Vermerke, Quelltextangebot, Änderungshinweise).
Bei einer **Lizenzverletzung** entfällt die Nutzungsbefugnis rückwirkend; dem Rechtsinhaber stehen aus § 97 UrhG Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz zu, ergänzt um Vernichtungs- und Rückrufansprüche nach § 98 UrhG. Praktisch droht ein Vertriebsstopp des Produkts, bis die Compliance hergestellt ist.
OPEN-SOURCE-COMPLIANCE — <Produkt> — <Datum>
I. Inventar / Lizenzkette [SBOM vorhanden? ✓/❌ — Format]
II. Komponenten & Lizenzen [permissiv / Copyleft (GPL/LGPL/AGPL)]
III. Verträglichkeit [✓ / ⚠️ Konflikt: <…>]
IV. Distribution & Copyleft-Reichweite[Distribution ja/nein — abgeleitetes Werk?]
Pflichten erfüllt: [Lizenztext / Quelltext / Namensnennung]
V. Verletzungslage (§ 97 UrhG) [keine / Unterlassung / Rückruf-Risiko]
Maßnahmen / Freigabeempfehlung: <…>AI skills for German legal practice and EU compliance. 66 plugins, 291 skills: general law, Fachanwaltschaften, high-volume practice areas, EU frameworks (KI-VO, NIS2, KRITIS, DORA, CSRD, Data Act, BFSG, MiCAR) and VDuG collective redress. Claude, Gemini, GPT. Statutes linked to primary sources; case law marked verified or [unverifiziert].
Repo: borghei/AI-Skills-German-Law
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