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Ordentliche Kündigung des Wohnraummietverhältnisses wegen Zahlungsrückstands und unpünktlicher Zahlung – schuldhafte, nicht unerhebliche Pflichtverletzung § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB (Rückstand über eine Monatsmiete für mehr als einen Monat), Verschulden und Geldschuld § 286 Abs. 4
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Ordentliche Kündigung des Wohnraummietverhältnisses wegen Zahlungsrückstands und unpünktlicher Zahlung – schuldhafte, nicht unerhebliche Pflichtverletzung § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB (Rückstand über eine Monatsmiete für mehr als einen Monat), Verschulden und Geldschuld § 286 Abs. 4
name: kuendigung-zahlungsverzug-ordentlich description: "Ordentliche Kündigung des Wohnraummietverhältnisses wegen Zahlungsrückstands und unpünktlicher Zahlung – schuldhafte, nicht unerhebliche Pflichtverletzung § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB (Rückstand über eine Monatsmiete für mehr als einen Monat), Verschulden und Geldschuld § 286 Abs. 4 BGB, Begründung § 573 Abs. 3 BGB, Schriftform § 568 BGB, Fristen § 573c BGB, Sozialklausel § 574 BGB, Verhältnis zur Schonfristzahlung § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB (BGH-Bestätigung v. 30.09.2026) und § 242-Kontrolle, anhängiger § 573 Abs. 4 BGB-E (BT-Drs. 21/6807). Rechtsstand: Oktober 2026. Use when ein Vermieter wegen Mietrückstands ordentlich (auch hilfsweise) kündigen will oder ein Mieter nach Schonfristzahlung prüft, ob die ordentliche Kündigung fortwirkt." language: de provider_variants: [claude, gemini, openai] test: ./test.md
Bei Mietrückständen erklärt der Vermieter in der Praxis fast immer zwei Kündigungen: fristlos nach § 543 BGB und hilfsweise ordentlich nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB. Der Grund ist, dass die Schonfristzahlung nach geltendem Recht nur die fristlose Kündigung beseitigt. Diese Skill prüft die ordentliche Kündigung eigenständig: Erheblichkeit, Verschulden, Form, Frist und die Frage, ob die Berufung auf sie nach vollständiger Zahlung treuwidrig ist. Sie trennt die gefestigte Rechtsprechung vom anhängigen Regierungsentwurf, der diese Rechtsprechung einmal je Mietverhältnis korrigieren würde. Für die fristlose Kündigung: `/mietrecht:fristlose-kuendigung-543`.
**Rechtsstand: Oktober 2026.**
Die Prüfung wird in Prosa von spezialisierten Schritten getragen; einen `agents`-Block trägt diese Skill bewusst nicht (mietrecht-Konvention).
Ein berechtigtes Interesse liegt vor, wenn der Mieter seine vertraglichen Pflichten **schuldhaft nicht unerheblich** verletzt hat. Ein Zahlungsrückstand von **mehr als einer Monatsmiete**, der **länger als einen Monat** besteht, kann die ordentliche Kündigung rechtfertigen. Ob die Pflichtverletzung nicht unerheblich ist, entscheidet das Tatgericht in einer Gesamtabwägung, insbesondere nach Dauer und Höhe des Verzugs (BGH, Urt. v. 10.10.2012 – VIII ZR 107/12, BGHZ 195, 64 = NJW 2013, 159, https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=2012-10-10&Aktenzeichen=VIII%20ZR%20107/12). Die Schwellen des § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 BGB müssen **nicht** erreicht sein.
**Fortdauernd unpünktliche Zahlung** kann ebenfalls eine nicht unerhebliche Pflichtverletzung sein, regelmäßig aber erst nach einer Abmahnung `[unverifiziert – prüfen]`.
Anders als bei § 543 BGB setzt § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB **Verschulden** voraus. Für Geldschulden gilt: Finanzielle Leistungsunfähigkeit entlastet grundsätzlich nicht. Der Mieter kann sich nur ausnahmsweise auf eine unvorhersehbare wirtschaftliche Notlage berufen und trägt dafür die Darlegungslast (vgl. VIII ZR 107/12). Verzögerungen des **Jobcenters** oder Sozialamts sind dem Mieter nicht nach § 278 BGB als Verschulden eines Erfüllungsgehilfen zuzurechnen; das Jobcenter wird bei der Erfüllung hoheitlicher Aufgaben tätig. Bei der ordentlichen Kündigung kann das Verschulden daher entfallen, wenn der Mieter alles Zumutbare getan hat (BGH, Urt. v. 10.10.2012 – VIII ZR 107/12, BGHZ 195, 64, https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=2012-10-10&Aktenzeichen=VIII%20ZR%20107/12).
Eine **berechtigte Minderung** (§ 536 BGB) mindert den Rückstand; ein Irrtum des Mieters über die Minderungsquote entlastet nur, wenn er unverschuldet war. Vertiefung: `/mietrecht:mietmangel-minderung`.
AI skills for German legal practice and EU compliance. 66 plugins, 319 skills: labour, tenancy, WEG and tax procedure at the October 2026 legal state, Fachanwaltschaften, EU frameworks (KI-VO, NIS2, KRITIS, DORA, CSRD, Data Act, MiCAR). Claude, Gemini, GPT. Statutes linked to primary sources; case law marked verified or [unverifiziert].
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