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/datenpanne-meldung

Meldung einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten nach Art. 33 und Art. 34 DSGVO – 72-Stunden-Meldung an die Aufsichtsbehörde, Risikobewertung, Benachrichtigung der Betroffenen bei hohem Risiko, Dokumentationspflicht Art. 33 Abs. 5 DSGVO, Bußgeldrisiko Art. 83 Abs. 4

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$ npx -y skills add borghei/AI-Skills-German-Law --skill datenpanne-meldung --agent claude-code

How it fires

How this skill gets triggered: by you, by Claude, or both.

  • Fires itselfAuto-invocation. Claude auto-loads it when your prompt matches the work.Auto-invocation is when the right skill fires by itself at the right moment, driven by a FLOW.md router and a hook, instead of you invoking it by name. It is the difference between a skill being installed and a skill actually getting used.Read the full definition →
  • You can call itInvoke it directly when you want it.
  • Slash command/datenpanne-meldung

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The summary Claude sees to decide when to auto-load this skill.

Meldung einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten nach Art. 33 und Art. 34 DSGVO – 72-Stunden-Meldung an die Aufsichtsbehörde, Risikobewertung, Benachrichtigung der Betroffenen bei hohem Risiko, Dokumentationspflicht Art. 33 Abs. 5 DSGVO, Bußgeldrisiko Art. 83 Abs. 4

SKILL.md

datenpanne-meldung.SKILL.md
name: datenpanne-meldung
description: "Meldung einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten nach Art. 33 und Art. 34 DSGVO – 72-Stunden-Meldung an die Aufsichtsbehörde, Risikobewertung, Benachrichtigung der Betroffenen bei hohem Risiko, Dokumentationspflicht Art. 33 Abs. 5 DSGVO, Bußgeldrisiko Art. 83 Abs. 4 DSGVO. Use when ein Verantwortlicher nach Kenntnis von einer Datenpanne die Meldepflichten und Fristen prüfen muss."
language: de
provider_variants:
  - claude
  - gemini
  - openai
test: ./test.md

/datenschutzrecht:datenpanne-meldung

Zweck

Nach Kenntnis einer Datenpanne läuft eine kurze, harte Meldekette: Vorliegen prüfen → Risiko bewerten → binnen **72 Stunden** an die Aufsichtsbehörde melden (sofern ein Risiko besteht) → bei hohem Risiko zusätzlich die Betroffenen benachrichtigen → alles lückenlos dokumentieren. Dieser Skill führt den Verantwortlichen entlang dieser Kette, hält die Fristen nach und entwirft Melde- und Benachrichtigungstexte, ohne die Meldepflicht über- oder unterzubewerten.

Eingaben

  • Verantwortlicher (bzw. Auftragsverarbeiter, der den Vorfall meldet)
  • Art des Vorfalls (Hack, Fehlversand, Verlust eines Datenträgers, Fehlkonfiguration, Innentäter)
  • Betroffene Datenkategorien (Stammdaten, Zahlungsdaten, Gesundheitsdaten, besondere Kategorien Art. 9)
  • Zahl der betroffenen Personen und Datensätze (geschätzt zulässig)
  • Zeitpunkt der Kenntniserlangung (Fristbeginn der 72 Stunden)
  • Bereits getroffene Sofortmaßnahmen / Eindämmung
  • Beteiligung eines Auftragsverarbeiters

Sub-Agent-Architektur

Der Skill arbeitet in Prosa-Schritten ohne separaten agents-Block. Sinnvoll ist eine gedankliche Dreiteilung: ein **Sachverhalts-Strang** rekonstruiert Hergang, Datenkategorien und Zahl der Betroffenen; ein **Risiko-Strang** bewertet anhand von Art und Sensibilität der Daten das Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen (kein / normales / hohes Risiko); ein **Fristen- und Dokumentations-Strang** überwacht die 72-Stunden-Frist, formuliert die Meldung an die Aufsichtsbehörde und die Benachrichtigung der Betroffenen und legt die Dokumentation an. Die Stränge werden zu einem Meldeentwurf zusammengeführt.

Ablauf

1. Vorliegen einer Datenpanne ([Art. 4 Nr. 12 DSGVO](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32016R0679))

Eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten liegt vor bei **Vernichtung, Verlust, Veränderung** oder **unbefugter Offenlegung von bzw. unbefugtem Zugang** zu personenbezogenen Daten – ob unbeabsichtigt oder unrechtmäßig. Abzugrenzen von bloßen Beinahe-Vorfällen ohne Personenbezug. Auch ein Verlust der Verfügbarkeit (z. B. Ransomware-Verschlüsselung) ist erfasst.

2. Risikobewertung (kein / normales / hohes Risiko)

Maßstab ist das Risiko für die **Rechte und Freiheiten** der betroffenen Personen, abgeleitet aus Art und Sensibilität der Daten, Zahl der Betroffenen, Identifizierbarkeit und möglichen Folgen (Identitätsdiebstahl, Finanzschaden, Diskriminierung).

  • **Kein Risiko** → keine Meldepflicht nach Art. 33 Abs. 1, aber Dokumentation (Schritt 5).
  • **Normales Risiko** → Meldung an die Aufsichtsbehörde (Schritt 3), keine Benachrichtigung der Betroffenen.
  • **Hohes Risiko** → Meldung **und** Benachrichtigung der Betroffenen (Schritt 4).

Zahlungs- oder Gesundheitsdaten und eine vierstellige Zahl Betroffener sprechen regelmäßig für ein **hohes Risiko**.

3. 72-Stunden-Meldung an die Aufsichtsbehörde ([Art. 33 Abs. 1 DSGVO](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32016R0679))

Die Meldung erfolgt **unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden** nach Kenntniserlangung – außer die Verletzung führt voraussichtlich **nicht** zu einem Risiko. Wird die Frist überschritten, ist die Verzögerung zu begründen.

Pflichtinhalt nach [Art. 33 Abs. 3 DSGVO](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32016R0679):

a) Art der Verletzung, soweit möglich mit Kategorien und ungefährer Zahl der betroffenen Personen sowie betroffenen Datensätze b) Name und Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten oder einer sonstigen Anlaufstelle c) wahrscheinliche Folgen der Verletzung d) ergriffene oder vorgeschlagene Maßnahmen zur Behebung und Abmilderung

Liegen nicht alle Angaben vor, ist nach [Art. 33 Abs. 4 DSGVO](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32016R0679) eine **phasenweise** (schrittweise nachzureichende) Meldung zulässig – die Frist darf nicht abgewartet werden, bis alle Details geklärt sind.

4. Benachrichtigung der Betroffenen ([Art. 34 Abs. 1 DSGVO](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32016R0679))

Bei **voraussichtlich hohem Risiko** sind die betroffenen Personen unverzüglich in klarer und einfacher Sprache zu benachrichtigen; inhaltlich mind. die Angaben aus Art. 33 Abs. 3 lit. b–d.

Ausnahmen nach Art. 34 Abs. 3 DSGVO – keine Benachrichtigung erforderlich, wenn:

  • die Daten durch geeignete technische Maßnahmen (insb. **Verschlüsselung**) für Unbefugte unzugänglich sind,
  • nachträgliche Maßnahmen das hohe Risiko aller Wahrscheinlichkeit nach abgewendet haben, oder
  • die Benachrichtigung unverhältnismäßigen Aufwand erfordert (dann öffentliche Bekanntmachung).

5. Dokumentation ([Art. 33 Abs. 5 DSGVO](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32016R0679))

**Alle** Datenpannen sind zu dokumentieren – auch die nicht meldepflichtigen. Festzuhalten sind die mit der Verletzung zusammenhängenden Fakten, ihre Auswirkungen und die ergriffenen Abhilfemaßnahmen. Diese Dokumentationspflicht dient der Nachprüfbarkeit durch die Aufsichtsbehörde (Rechenschaftspflicht).

6. Sofortmaßnahmen / Eindämmung

Parallel zur Meldung: betroffene Systeme isolieren, Zugangsdaten zurücksetzen, Sicherheitslücke schließen, Forensik sichern. Diese Maßnahmen fließen als „ergriffene Maßnahmen“ in Art. 33 Abs. 3 lit. d und ggf. in die Ausnahme nach Art. 34 Abs. 3 ein.

7. Fristencheck

  • **Fristbeginn**: Zeitpunkt der **
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