agrar-grundstuecksverk…
Prüfung der Genehmigungspflicht eines Verkaufs landwirtschaftlicher Flächen nach GrdstVG, der Versagungsgründe nach § 9 GrdstVG, des siedlungsrechtlichen…
Meldung einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten nach Art. 33 und Art. 34 DSGVO – 72-Stunden-Meldung an die Aufsichtsbehörde, Risikobewertung, Benachrichtigung der Betroffenen bei hohem Risiko, Dokumentationspflicht Art. 33 Abs. 5 DSGVO, Bußgeldrisiko Art. 83 Abs. 4
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Meldung einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten nach Art. 33 und Art. 34 DSGVO – 72-Stunden-Meldung an die Aufsichtsbehörde, Risikobewertung, Benachrichtigung der Betroffenen bei hohem Risiko, Dokumentationspflicht Art. 33 Abs. 5 DSGVO, Bußgeldrisiko Art. 83 Abs. 4
name: datenpanne-meldung description: "Meldung einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten nach Art. 33 und Art. 34 DSGVO – 72-Stunden-Meldung an die Aufsichtsbehörde, Risikobewertung, Benachrichtigung der Betroffenen bei hohem Risiko, Dokumentationspflicht Art. 33 Abs. 5 DSGVO, Bußgeldrisiko Art. 83 Abs. 4 DSGVO. Use when ein Verantwortlicher nach Kenntnis von einer Datenpanne die Meldepflichten und Fristen prüfen muss." language: de provider_variants: - claude - gemini - openai test: ./test.md
Nach Kenntnis einer Datenpanne läuft eine kurze, harte Meldekette: Vorliegen prüfen → Risiko bewerten → binnen **72 Stunden** an die Aufsichtsbehörde melden (sofern ein Risiko besteht) → bei hohem Risiko zusätzlich die Betroffenen benachrichtigen → alles lückenlos dokumentieren. Dieser Skill führt den Verantwortlichen entlang dieser Kette, hält die Fristen nach und entwirft Melde- und Benachrichtigungstexte, ohne die Meldepflicht über- oder unterzubewerten.
Der Skill arbeitet in Prosa-Schritten ohne separaten agents-Block. Sinnvoll ist eine gedankliche Dreiteilung: ein **Sachverhalts-Strang** rekonstruiert Hergang, Datenkategorien und Zahl der Betroffenen; ein **Risiko-Strang** bewertet anhand von Art und Sensibilität der Daten das Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen (kein / normales / hohes Risiko); ein **Fristen- und Dokumentations-Strang** überwacht die 72-Stunden-Frist, formuliert die Meldung an die Aufsichtsbehörde und die Benachrichtigung der Betroffenen und legt die Dokumentation an. Die Stränge werden zu einem Meldeentwurf zusammengeführt.
Eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten liegt vor bei **Vernichtung, Verlust, Veränderung** oder **unbefugter Offenlegung von bzw. unbefugtem Zugang** zu personenbezogenen Daten – ob unbeabsichtigt oder unrechtmäßig. Abzugrenzen von bloßen Beinahe-Vorfällen ohne Personenbezug. Auch ein Verlust der Verfügbarkeit (z. B. Ransomware-Verschlüsselung) ist erfasst.
Maßstab ist das Risiko für die **Rechte und Freiheiten** der betroffenen Personen, abgeleitet aus Art und Sensibilität der Daten, Zahl der Betroffenen, Identifizierbarkeit und möglichen Folgen (Identitätsdiebstahl, Finanzschaden, Diskriminierung).
Zahlungs- oder Gesundheitsdaten und eine vierstellige Zahl Betroffener sprechen regelmäßig für ein **hohes Risiko**.
Die Meldung erfolgt **unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden** nach Kenntniserlangung – außer die Verletzung führt voraussichtlich **nicht** zu einem Risiko. Wird die Frist überschritten, ist die Verzögerung zu begründen.
Pflichtinhalt nach [Art. 33 Abs. 3 DSGVO](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32016R0679):
a) Art der Verletzung, soweit möglich mit Kategorien und ungefährer Zahl der betroffenen Personen sowie betroffenen Datensätze b) Name und Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten oder einer sonstigen Anlaufstelle c) wahrscheinliche Folgen der Verletzung d) ergriffene oder vorgeschlagene Maßnahmen zur Behebung und Abmilderung
Liegen nicht alle Angaben vor, ist nach [Art. 33 Abs. 4 DSGVO](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32016R0679) eine **phasenweise** (schrittweise nachzureichende) Meldung zulässig – die Frist darf nicht abgewartet werden, bis alle Details geklärt sind.
Bei **voraussichtlich hohem Risiko** sind die betroffenen Personen unverzüglich in klarer und einfacher Sprache zu benachrichtigen; inhaltlich mind. die Angaben aus Art. 33 Abs. 3 lit. b–d.
Ausnahmen nach Art. 34 Abs. 3 DSGVO – keine Benachrichtigung erforderlich, wenn:
**Alle** Datenpannen sind zu dokumentieren – auch die nicht meldepflichtigen. Festzuhalten sind die mit der Verletzung zusammenhängenden Fakten, ihre Auswirkungen und die ergriffenen Abhilfemaßnahmen. Diese Dokumentationspflicht dient der Nachprüfbarkeit durch die Aufsichtsbehörde (Rechenschaftspflicht).
Parallel zur Meldung: betroffene Systeme isolieren, Zugangsdaten zurücksetzen, Sicherheitslücke schließen, Forensik sichern. Diese Maßnahmen fließen als „ergriffene Maßnahmen“ in Art. 33 Abs. 3 lit. d und ggf. in die Ausnahme nach Art. 34 Abs. 3 ein.
AI skills for German legal practice and EU compliance. 66 plugins, 291 skills: general law, Fachanwaltschaften, high-volume practice areas, EU frameworks (KI-VO, NIS2, KRITIS, DORA, CSRD, Data Act, BFSG, MiCAR) and VDuG collective redress. Claude, Gemini, GPT. Statutes linked to primary sources; case law marked verified or [unverifiziert].
Repo: borghei/AI-Skills-German-Law
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